Fahrer muss knapp 12.000 Euro zahlen
Die Autoversicherung hatte den Mieter verklagt, nachdem der Fahrer bei Tempo 200 auf der Überholspur das Infosystem des Autos benutzt hatte und deswegen von der Fahrbahn abgekommen war. Der Wagen stieß in die Mittelleitplanke und wurde stark beschädigt. Die Versicherung wollte die Hälfte des Schadens ersetzt haben, nach dem Urteil muss der Fahrer nun knapp 12.000 Euro zahlen. Das OLG hob damit eine Entscheidung des Landgerichtes Nürnberg-Fürth auf, das dem Fahrer Recht gegeben hatte.
Besondere Konzentration bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit erforderlich
In der neuen Instanz betonten die Richter, dass der Fahrer die verkehrserforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt habe. "Der Anhalteweg und die kinetische Energie bei einer Kollision sind gegenüber einer Geschwindigkeit von 130 km/h mehr als verdoppelt." In nahezu allen anderen Staaten der Welt seien derartige Geschwindigkeiten auf öffentlichen Straßen verboten, da schon minimale Fehler zu schweren Unfällen führen könnten. Wer die Richtgeschwindigkeit von Tempo 130 überschreite, müsse sich besonders auf das Fahren konzentrieren, betonten die Richter.