OLG München: Über 37.000 Euro Schmerzensgeld nach "Gockel-Attacke"

Nach dem Angriff eines aggressiven Hahns im bayerischen Landkreis Ebersberg müssen die Besitzer des Tieres einem Bauaufseher rund 37.500 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz zahlen. Der Streit ging am 31.01.2018 vor dem Oberlandesgericht München in die zweite Instanz und endete mit einem entsprechenden Vergleich.

Kläger brach sich Wirbel

Der Mann war mit Straßenbauarbeiten in der Nähe des Grundstücks der Beklagten im Landkreis Ebersberg beschäftigt. Er sei von dem Hahn angegriffen worden und beim Ausweichversuch rückwärts über die Straßenkante gestolpert, sagte er später zu dem Vorfall. Dabei habe er sich einen Wirbel gebrochen.

Vergleich kann noch widerrufen werden

Die Versicherung der Beklagten hat nun bis zum 21.02.2018 Zeit, den Vergleich zu widerrufen. Das Landgericht hatte in erster Instanz die Besitzer des Hahns zwar nur zu 10.000 Euro Schmerzensgeld sowie Schadenersatz verurteilt, aber zugleich festgestellt, dass sie dem Kläger sämtlichen künftigen materiellen und immateriellen Schaden aus dem Vorfall ersetzen müssten.

OLG München

Redaktion beck-aktuell, 2. Februar 2018 (dpa).