Kläger brach sich Wirbel
Der Mann war mit Straßenbauarbeiten in der Nähe des Grundstücks der Beklagten im Landkreis Ebersberg beschäftigt. Er sei von dem Hahn angegriffen worden und beim Ausweichversuch rückwärts über die Straßenkante gestolpert, sagte er später zu dem Vorfall. Dabei habe er sich einen Wirbel gebrochen.
Vergleich kann noch widerrufen werden
Die Versicherung der Beklagten hat nun bis zum 21.02.2018 Zeit, den Vergleich zu widerrufen. Das Landgericht hatte in erster Instanz die Besitzer des Hahns zwar nur zu 10.000 Euro Schmerzensgeld sowie Schadenersatz verurteilt, aber zugleich festgestellt, dass sie dem Kläger sämtlichen künftigen materiellen und immateriellen Schaden aus dem Vorfall ersetzen müssten.