Sky: Entscheidende Regelung im BGB nicht eindeutig
Aus Sicht der Verbraucherschützer verstößt eine Bezahl-Hotline gegen geltendes Verbraucherschutzrecht. Bestätigt wurde diese Ansicht in erster Instanz vom Landgericht München I, das "eine unlautere geschäftliche Handlung" annahm, weil die Kosten für die Hotline übliche Telefongebühren überstiegen (MMR-Aktuell 2018, 408141). Gegen das Urteil des LG hatte Sky Rechtsmittel eingelegt mit der Begründung, die entscheidende Regelung im BGB sei ebenso wie eine entsprechende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes nicht eindeutig. So sei beispielsweise nicht geklärt, was "übliche" Kosten in Zeiten bedeuten, in denen viele Menschen Handyverträge mit Mobil-Flatrates besitzen.
Revision nicht zugelassen
Die Situation sei rechtlich sehr kompliziert, sagte der Anwalt des Bezahlsenders vor Gericht. "Es ist völlig verrückt." Er würde es begrüßen, wenn der Bundesgerichtshof in der Sache entscheiden würde. Dazu wird es allerdings voraussichtlich nicht kommen. Das OLG ließ eine Revision zum BGH nach Angaben einer Gerichtssprecherin am 21.02.2019 nicht zu.