Drastische Modernisierungsmieterhöhung angekündigt
Geklagt hatte ein Mieterverein, der mehr als 130 Mieter einer Münchener Wohnanlage vertrat. Das Immobilienunternehmen hatte am 27.12.2018 Modernisierungsmaßnahmen angekündigt, die erst im März 2021 beginnen sollten. Dabei errechnete sie Mieterhöhungen zwischen 5 und 13 Euro pro Quadratmeter und Monat.
Absenkung der Modernisierungsumlage durch Mietrechtsanpassungsgesetz
Nach neuem, seit dem 01.01.2019 geltendem Recht (Mietrechtsanpassungsgesetz) kann der Vermieter nur noch 8 Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Lag die bisherige Miete unter 7 Euro pro Quadratmeter, ist die Modernisierungsmieterhöhung gedeckelt - der Vermieter darf die Miete dann höchstens um 2 Euro pro Quadratmeter und Monat erhöhen. Lag die bisherige Miete über 7 Euro pro Quadratmeter, darf die Mieterhöhung maximal 3 Euro pro Quadratmeter und Monat betragen. Nach altem Recht konnte der Vermieter 11 Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen, eine Kappung der Modernisierungskosten gab es nicht.
Mieterverein begrüßt Urteil
Der Münchener Mieterverein begrüßte das Urteil. "Es ist das erste Musterfeststellungsurteil, das es überhaupt gibt und ein erster, wichtiger Schritt in die richtige Richtung", sagte der Geschäftsführer des Mietervereins, Volker Rastätter. Die Mieter müssten sich jetzt auf Mieterhöhungen von höchstens 3 Euro pro Quadratmeter einstellen. "3 Euro müssten für die meisten stemmbar sein", sagte er.
Musterfeststellungsklage seit November 2018 möglich
Die Möglichkeit einer Musterfeststellungsklage gibt es in Deutschland erst seit November 2018. Seither kann ein Verband stellvertretend für Verbraucher zum Beispiel gegen ein Unternehmen vor Gericht ziehen. Die Verbraucherklage soll es ihnen leichter machen, an Schadenersatz zu kommen. Das Risiko übernimmt der klagende Verband.