OLG München: "Die blaue Partei" - Petry verliert Markenstreit mit AfD

Ex-AfD-Chefin Frauke Petry hat den Rechtsstreit mit ihrer früheren Partei um die Marke "Die blaue Partei" verloren. Das Oberlandesgericht München wies am 26.09.2019 eine Berufung der Politikerin gegen ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts München ab. Petry muss ihre angemeldete Marke "Die blaue Partei" löschen. Ob sie gegen das Urteil vorgehen wird, konnte ihr Anwalt noch nicht sagen.

AfD hatte ähnliche Marke zwei Wochen früher angemeldet

Petry hatte nach ihrem medienwirksam inszenierten Austritt aus der AfD im Jahr 2017 "Die blaue Partei" gegründet und den Schriftzug als Logo beim Deutschen Patent- und Markenamt als Marke angemeldet. Die AfD war mit ihrer Marke "Die Blauen" aber rund zwei Wochen schneller und verlangte von Petry, ihre Marke zu löschen.

Anwalt argumentierte mit fehlendem eigenen Interesse der AfD

Die AfD habe Petry und ihre neue Partei damit blockieren wollen, sagte Petrys Anwalt am 26.09.2019 vor dem OLG. Er sprach von einem Missbrauch der Marke, ohne dass die AfD ein eigenes Interesse an dieser habe. Der Anwalt der AfD erklärte, die Partei werde seit 2013 unter anderem in den Medien als "Die Blauen" dargestellt. Die Richter sahen nach eigener Aussage keinen Missbrauch. Es bestehe zudem eine Verwechslungsgefahr.

Petry muss Namen der Partei nicht ändern

Auf den Namen von Petrys neuer Partei hat das Urteil allerdings keine Auswirkungen. "Eine Partei braucht für ihre eigentlichen Aufgaben keine Marke", sagte ein Sprecher des Deutschen Patent- und Markenamtes. "Marken sind für Parteien nur dann wichtig, wenn sie etwas verkaufen wollen." Das könne zum Beispiel bei T-Shirts der Fall sein.

OLG München, Entscheidung vom 26.09.2019

Redaktion beck-aktuell, 26. September 2019 (dpa).