OLG München: "Die Bayerische" darf ihren Namen voraussichtlich behalten

Im Rechtsstreit um den Markennamen "die Bayerische" hat das Oberlandesgericht München angedeutet, dass es kein Exklusivrecht auf die Bezeichnung "Bayerisch" gebe. Dies meldete am 16.11.2018 die Versicherungsgruppe "die Bayerische". Geklagt hatte die Versicherungskammer Bayern.

OLG will Klageabweisung bestätigen

Die Versicherungskammer hatte in dem vor sechs Jahren eingeführten Markenauftritt "die Bayerische" eine unzulässige Spitzenstellungsbehauptung gesehen und zudem Verwechslungsgefahr geltend gemacht. Laut "die Bayerische" war die Klage schon vor dem Landgericht München nicht erfolgreich. Nach der Verhandlung vor dem OLG zeichne sich jetzt ab, dass das erstinstanzliche Urteil bestätigt werde.

Redaktion beck-aktuell, 19. November 2018.