OLG München bestätigt "Ballermann"-Markenrechte – Diskothek muss zahlen

Das Oberlandesgericht München mit Urteil vom 27.09.2018 hat die Markenrechte an der Bezeichnung "Ballermann" bestätigt. Die Betreiberin einer Diskothek im ostbayerischen Cham muss wegen einer nicht genehmigten "Ballermann"-Party nun 750 Euro sowie 1,50 Euro pro Besucher als Schadenersatz an ein Ehepaar aus Niedersachsen zahlen. Der Grund: Markenrechtsverletzung.

Revision nicht zugelassen

Annette und André Engelhardt halten seit den 1990er Jahren die Markenrechte an Bezeichnungen wie "Ballermann" und "Ballermann 6" und haben schon zahlreiche Prozesse dieser Art geführt und gewonnen – jetzt kommt ein weiterer hinzu. In der mündlichen Verhandlung in München hatte das Gericht auch ein anderes Urteil für möglich gehalten. Es sei denkbar, dass der Begriff "Ballermann" inzwischen schon so weit in den deutschen Sprachgebrauch eingezogen sei, dass es sich um eine Beschreibung handle. Letztendlich sah das Gericht die Sache aber dann doch anders. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.

OLG München, Urteil vom 27.09.2018

Redaktion beck-aktuell, 27. September 2018 (dpa).