OLG Hamm gibt neue Unterhaltsleitlinien bekannt

Das Oberlandesgericht Hamm hat die neuen Leitlinien zum Unterhaltsrecht (Stand 01.01.2018) bekanntgegeben. Die neuen Leitlinien übernehmen die neue Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.01.2018. Sie berücksichtigen die zu diesem Zeitpunkt in Kraft getretenen Erhöhungen des Kindergeldes und des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder.

Auch Einkommensgruppen angehoben

Erstmals seit 2008 wurden auch die Einkommensgruppen angehoben. Die Leitlinien, die von den Familiensenaten des OLG Hamm erarbeitet worden sind, um eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten Bezirk des OLG zu erzielen, sind unter anderem auf der Homepage des OLG Hamm veröffentlicht

Redaktion beck-aktuell, 19. Januar 2018.