OLG Düsseldorf: "Lebenslang" für Syrer wegen Mordes und Kriegsverbrechen

Der Fünfte Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat den 43-jährigen Syrer Ibrahim A. wegen Mordes, erpresserischen Menschenraubs und der Begehung von Kriegsverbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch durch Folter und Tötung von nach humanitären Völkerstrafrecht geschützten Personen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt. Der Senat hat zudem die besondere Schwere seiner Schuld festgestellt und die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet (Urteil vom 24.09.2018, Az.: III-5 StS 3/16, nicht rechtskräftig).

Angeklagter befehligte Stadtmiliz in Aleppo

Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme befehligte der Angeklagte in Aleppo eine zeitweise mindestens 150-köpfige bewaffnete Stadtteilmiliz, die zu der unter dem Dach der "Freien Syrischen Armee“ (FSA) operierenden Gruppierung "Ghoraba-as-Sham“ gehörte. Diese beteiligte sich spätestens ab Sommer 2012 am bewaffneten Kampf gegen das Regime des syrischen Machthabers Assad. Den Feststellungen zufolge kontrollierte die vom Angeklagten befehligte Miliz Stadtteile im Nordosten von Aleppo.

Bürgerkriegswirren zu Selbstbereicherung genutzt

Als Befehlshaber missbrauchte der Angeklagte laut Gericht die in den Bürgerkriegswirren entstandenen rechtsfreien Räume und seine faktische Kontrolle über Teile Aleppos zur kriminellen Selbstbereicherung, indem er unter anderem Plünderungen durchführte und Menschen entführte und gefangen nahm, folterte beziehungsweise durch Mitglieder seiner Miliz foltern und schwer misshandeln ließ. Hierdurch wollte er hohe Lösegeldforderungen an deren Angehörige durchsetzen, so die Richter.

Mindestens ein Opfer zu Tode gefoltert

Jedenfalls ein Entführungsopfer, das in einem Gefängnis des Angeklagten gefoltert worden war, verstarb infolge der schweren Folterungen und körperlichen Misshandlungen. Dies nahm der Angeklagte zumindest billigend in Kauf, so das Gericht in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte hatte die gegen ihn erhobenen Tatvorwürfe bestritten.

Redaktion beck-aktuell, 25. September 2018.