Finanzkraft der JaN gestärkt
Der Senat sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte Sultan K. im November 2012 durch den Verkauf von Getreide die Finanzkraft der JaN stärkte und dadurch deren Ansehen erhöhte. Ferner hat der Senat festgestellt, dass der Angeklagte Sultan K. für die JaN an Verhandlungen über eine Waffenruhe mit der kurdischen Volksverteidigungseinheit "Yekîneyên Parastina Gel" teilgenommen hatte. Der Angeklagte Mustafa K. hatte nach den Urteilsfeststellungen seine Wohnung Mitgliedern der JaN als Stützpunkt zur Verfügung gestellt und mit Kämpfern der JaN in einem PKW Patrouillenfahrten durchgeführt.
Beteiligung an Vertreibung einer Familie eines Beamten des Assad-Regimes nicht erwiesen
Dass die beiden Angeklagten Sultan und Mustafa K., wie ihnen in der Anklageschrift des Generalbundesanwalts vom 17.01.2018 vorgeworfen wird, auch an der Vertreibung der Familie eines Beamten des Assad-Regimes und an der Plünderung deren Hauses (Kriegsverbrechen nach §§ 8 Abs. 1 Nr. 6, 9 des VStGB) beteiligt waren, vermochte das OLG Celle nach dem Eindruck der Zeugenaussagen in der Hauptverhandlung und der weiteren erhobenen Beweise nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit festzustellen. Gleiches gilt für den Vorwurf, die beiden Angeklagten seien selbst Mitglieder der JaN gewesen.
Mitgliedschaft von Ahmed K. in JaN nicht zweifelsfrei nachgewiesen
Der gegen den Mitangeklagten Ahmed K. erhobene Anklagevorwurf der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (JaN) hat sich auf der Grundlage der Zeugenaussagen in der Hauptverhandlung ebenfalls nicht zweifelsfrei nachwiesen lassen, so dass der Angeklagte Ahmed K. insgesamt freizusprechen war.
Bewährung bei Mustafa K. wegen früherer Verurteilung ausgeschlossen
Die Gesamtfreiheitsstrafe gegen Sultan K. wurde für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt. Beim Angeklagten Mustafa K. war eine frühere Verurteilung in die Gesamtstrafe mit einzubeziehen, sodass eine Freiheitsstrafe zu verhängen war, deren Aussetzung zur Bewährung nicht in Betracht kam.
Revision möglich
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann mit der Revision zum Bundesgerichtshof angegriffen werden.