OLG Braunschweig verschiebt Musterverhandlung zu VW-Abgasskandal

Volkswagen bekommt mehr Zeit für die Vorbereitung auf Aktionärsklagen im Abgasskandal. Statt im April soll das Musterverfahren gegen VW am Oberlandesgericht Braunschweig nun im September 2018 beginnen. Das Gericht komme damit der Bitte von Volkswagen um Verlängerung einer Frist nach, teilte ein Gerichtssprecher am 12.12.2017 mit.

VW-Anleger klagen auf Schadensersatz in Millionenhöhe

In dem Verfahren wird eine Klage der Deka Investment GmbH verhandelt, das Urteil kann dann auf weitere Klagen übertragen werden. Insgesamt fordern Anleger von VW über das Musterverfahren bislang rund 3,1 Milliarden Euro. Laut Gericht sind aber noch weitere Klagen anhängig. Die Summe kann somit noch steigen.

Vorwurf: Kläger wurden zu spät über Abgas-Manipulationen informiert

Die Anleger werfen VW vor, im September 2015 zu spät über die Abgas-Manipulationen informiert zu haben. Volkswagen weist die Vorwürfe zurück. Nach dem Bekanntwerden der Manipulationen waren die Papiere steil nach unten gerauscht, fast die Hälfte ihres Wertes hatten die Vorzugsaktien des Konzerns seit dem Ausbruch der Krise zwischenzeitlich verloren. Viele Anleger wollen sich ihre Verluste vom Konzern erstatten lassen.

Redaktion beck-aktuell, 12. Dezember 2017 (dpa).