USA: Hinterbliebene des Sandy-Hook-Massakers dürfen gegen Hersteller der Tatwaffe klagen

Opfer und Hinterbliebene des Massakers in der Schule von Sandy Hook in Newtown (Connecticut) dürfen Remington verklagen. Wie die "NZZ" am 13.11.2019 berichtete, hat der Supreme Court es abgelehnt, eine Klage gegen den Hersteller der Tatwaffe zu stoppen. Remington Outdoor muss sich nun vor einem Gericht in Connecticut gegen die zivilrechtliche Schadenersatzklage verteidigen. 20 Kinder und sechs Erwachsene waren bei dem Massaker ums Leben gekommen.

Kläger verweisen auf martialische Werbung des Unternehmens

Nachdem der 20-jährige Täter am 14.12.2012 zuerst seine Mutter erschoss, verübte er kurz nach Schulbeginn in der Primarschule das Massaker. Anschliessend tötete er sich selbst. Die Tatwaffen waren eine Bushmaster XM15-E2S und eine Glock 20SF. Nach dem Bericht der NZZ wehrte Remington sich gegen die Klage mit dem Verweis auf ein bundesstaatliches Gesetz aus dem Jahr 2005. Nach der Regelung könnten Waffenhersteller und -verkäufer nach Verbrechen, für die sie nicht direkt verantwortlich sind, nicht belangt werden. Die Kläger stützen sich dagegen auf ein Wettbewerbsgesetz in Connecticut, das unlautere Verkaufsmethoden untersagt. Nach der 2014 eingereichten Klage sei die Werbung für das Produkt Bushmaster — eine halbautomatische Waffe des Typus AR-15 — gezielt auf sozial isolierte junge Männer zugeschnitten worden. Werbespots für das Gewehr seien zum Beispiel in Videospielen aufgetaucht, untermauert mit dem Slogan: "Oppositionskräfte, beugt euch nieder!". Dazu sei die Waffe gezeigt worden, die angeblich "im Alleingang" eine grosse Zahl von Gegnern überwältigen könne, heißt es in dem Beitrag der "NZZ".

Branche befürchtet existenzielle Auswirkungen

Wie die Zeitung weiter berichtete, befürchtet die Waffenindustrie durch das Verfahren existenzielle Auswirkungen für die gesamte Branche. 2006 erhielt Remington von einer Richterin in Connecticut noch recht. Die Kläger gewannen im März 2019 die nächste Runde vor dem höchsten Gericht des Staates Connecticut. In der Petition an den Supreme Court habe der Waffenhersteller argumentiert, dass "eine Ausweidung" des Schutzschildes drohe, falls das Gericht in Washington nicht interveniere. Mehr als zwei Dutzend ähnliche Klagen sollen landesweit anhängig sein, heißt es in einem Beitrag der "New York Times". Wie die "NZZ" berichtete, steht das Verfahren in Connecticut allerdings erst am Anfang. In einem nächsten Schritt würden die Kläger nun Zugriff auf interne Firmendokumente erhalten.

Redaktion beck-aktuell, 15. November 2019.