NSU-Prozess: Urteil gegen Carsten S. ist rechtskräftig

Das erste Urteil aus dem Münchener NSU-Prozess ist rechtskräftig: Carsten S., der im Juli 2018 als einer der Waffenbeschaffer des "Nationalsozialistischen Untergrunds" zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt wurde, hat seine Revision schon vor einigen Monaten zurückgezogen. Das Urteil habe schon im Januar 2019 Rechtskraft erlangt, sagte ein Sprecher des Oberlandesgerichts am 28.05.2019. Als erstes hatte "Spiegel Online" darüber berichtet. Diesem Bericht zufolge hat Carsten S. seine Haftstrafe schon angetreten.

Verurteilungen Zschäpes noch nicht rechtskräftig

Die Urteile gegen Beate Zschäpe, die sich als Hauptangeklagte in dem fünfjährigen Mammutprozess verantworten musste, und gegen weitere Mitangeklagte sind dagegen noch nicht rechtskräftig. Deren Verteidiger wollen nach wie vor, dass der Bundesgerichtshof die Urteile überprüft. Das kann aber noch einige Zeit dauern – bislang liegt noch nicht einmal die schriftliche Urteilsbegründung vor.

Schuldeingeständnis und Aufklärungshilfe zugunsten des Angeklagten gewertet

Das Oberlandesgericht hatte Carsten S. der Beihilfe zum Mord in neun Fällen schuldig gesprochen, ihn aber nach Jugendstrafrecht verurteilt, weil er zur Tatzeit noch Heranwachsender war. Carsten S. hatte gestanden, dem NSU die "Ceska"-Pistole übergeben zu haben, mit der die Neonazi-Terroristen später neun Menschen ausländischer Herkunft erschossen. Carsten S. will aber nichts von den geplanten Morden gewusst haben. Positiv wertete die Anklage auch das Schuldeingeständnis von Carsten S. und dessen Aufklärungshilfe – Carsten S. hatte auch einen seiner Mitangeklagten schwer belastet. Mehrere Angehörige von NSU-Opfern hatten im Prozess die Reue von Carsten S. anerkannt und ihm nach eigenem Bekunden verziehen.

Redaktion beck-aktuell, 28. Mai 2019 (dpa).