Novelle der Preisangabenverordnung tritt Ende Mai in Kraft

Am 28.05.2022 tritt die Novelle der Preisangabenverordnung in Kraft. Händler treffe dann bei Werbung mit Rabatten und anderen Preisermäßigungen eine zusätzliche Informationspflicht, informiert die Verbraucherzentrale Hamburg. Auch bei der Grundpreis-Angabe gebe es eine Änderung. Die Verbraucherzentrale sieht aber gerade bei den Grundpreisen noch Verbesserungsbedarf.

Zusätzliche Informationspflicht bei Preisermäßigungen

Laut VZ müssen Händler, die mit Preiseermäßigungen wie Preisnachlässen oder Preisvergleichen werben, ab Ende Mai nach § 11 PAngV n. F. ergänzend den niedrigsten Preis angeben, der innerhalb der letzten 30 Tage vor der Preisaktion für das beworbene Produkt verlangt worden sei. Damit solle besserer vor Mondpreisen geschützt werden. Wer sich für ein Angebot entscheide, solle auf diese Weise den herausgestellten Vorteil besser einordnen können, erläutert die VZ. Gleichzeitig wolle der Gesetzgeber unterbinden, dass Unternehmen den Preis für eine Ware kurz vor einer Werbeaktion hochsetzen, um den Rabatt größer erscheinen zu lassen. Eine Sonderregelung gelte im Fall der schrittweisen Preisreduzierung. Eine Ausnahme gebe es, wenn der Ablauf des Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatums droht und ein Produkt deswegen reduziert wird.

Einheitliche Bezugsgröße für Grundpreis

Auch beim Grundpreis gebe es eine Änderung. Bisher hätten Händler bei Füllmengen von 250 Gramm und weniger den Grundpreis pro 100 Gramm statt pro Kilogramm angeben können. Das führte insbesondere dann zu Verwirrungen, wenn die Preise von Produkten mit verschiedenen Bezugsgrößen verglichen werden sollten. Künftig sei die Bezugsgröße einheitlich 1 Kilogramm oder 1 Liter.

Grundpreise: VZ fordert mehr Kontrollen und Mindestgröße der Ziffern

Für problematisch hält die VZ aber weiterhin die oft viel zu kleine Schriftgröße des Grundpreises. Vor allem ältere Menschen und solche mit Sehschwäche hätten Mühe, die kleinen Zahlen zu entziffern. Die VZ befürwortet eine – in der PAngV n. F. nicht vorgegebene – Mindestgröße der Ziffern von vier Millimetern. Ein weiteres Problem seien häufig falsche oder fehlende Grundpreise. In der Branche gelte eine mangelhafte Preisauszeichnung als Kavaliersdelikt. Die Händler wüssten, dass Verstöße praktisch nie geahndet werden. Die PAngV-Novelle würde hieran nichts ändern. Erforderlich seien regelmäßige und flächendeckende Kontrollen von Discountern und Supermärkten.

Redaktion beck-aktuell, 23. Mai 2022.