Nordrhein-Westfalen fordert fünf Jahre Regelstudienzeit für Jura

Nordrhein-Westfalen möchte die Regelstudienzeit für das Jurastudium von derzeit 4,5 auf 5 Jahre erhöhen. Das Land hat am 14.12.2018 einen entsprechenden Gesetzesantrag (BR-Drs. 616/18) im Plenum des Bundesrates vorgestellt. Dieser wurde zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen.

Anpassung an Masterstudiengänge

Ziel des Antrags ist es, die Studien- und Prüfungsdauer für Rechtswissenschaften an vergleichbare Masterstudiengänge anzupassen. Damit hätten Jurastudenten länger Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG-Gesetz. So möchte Nordrhein-Westfalen verhindern, dass der Studienerfolg von der finanziellen Situation und sozialen Herkunft der Betroffenen abhängt.

Vergleichbarer Stoffumfang

Das Jurastudium bleibe in seinem Umfang nicht hinter dem zehnsemestriger Masterstudiengänge zurück. Die derzeitige Festlegung auf neun Semester für Rechtswissenschaften sei daher nicht ausreichend. Die tatsächliche Studiendauer einschließlich Prüfungszeit betrage derzeit durchschnittlich 11,3 Semester. Durch die Reform der Juristenausbildung 2002/2003, die Einführung der universitären Schwerpunktbereichsprüfung und die Erweiterung um Schlüssel- und Fremdsprachenqualifikationen sei die Studiendauer in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen.

Gesetzesantrag wird Anfang 2019 beraten

Die Fachausschüsse befassen sich im Januar 2019 mit dem Gesetzesantrag. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, entscheidet das Plenum über die Frage, ob es den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einbringen will.

Redaktion beck-aktuell, 17. Dezember 2018.