Gesamtschaden in Höhe von bis zu 30 Milliarden Euro
Dieses Dividendenstripping habe sich nahezu branchenweit verbreitet, berichtet die NJW weiter: Durch Leerverkäufe von Aktien mit dem Umweg über das Ausland soll dem deutschen Fiskus ein Gesamtschaden von bis zu 30 Milliarden Euro entstanden sein.
Erste Anklage im Gesamtkomplex
Wie FAZ und NJW berichten, wird das Strafverfahren federführend betrieben von der hessischen Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt am Main, die nun ihre Ermittlungen abgeschlossen habe. Steueranwalt Berger, der einst selbst Finanzbeamter war, habe sich in die Schweiz abgesetzt und beschuldige die deutschen Behörden, ihn zu Unrecht zu verfolgen. Schon vor fünf Jahren seien seine Büro- und Privaträume erstmals durchsucht worden. Ihm werde vorgeworfen, seinen Mandanten die Tricks für die Hinterziehung eines dreistelligen Millionenbetrags geliefert zu haben. Eingebunden in das Strafverfahren mit einer Vielzahl von Beschuldigten seien auch Steuerfahnder sowie die Staatsanwaltschaften Köln und München. Nun komme es in diesem Gesamtkomplex überhaupt erstmals zu einer Anklage.
Noch kein BFH-Urteil zu "Cum-Ex"-Geschäften
Mehrere Banken – darunter die HypoVereinsbank – haben bereits hohe Geldbußen entrichtet und den Finanzämtern Steuern zurückgezahlt. Prominente Kunden haben ihre Berater auf Schadensersatz in vielfacher Millionenhöhe verklagt. Ein Untersuchungsausschuss des Bundestags kam kürzlich mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD zu dem Schluss, Behörden und Politik hätten nicht versagt, obwohl sie die Cum-Ex-Deals erst nach Jahren durch eine Gesetzesänderung stoppten. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat mehrfach öffentlich erklärt, die Beteiligten seien kriminell. Vor dem Bundesfinanzhof ist allerdings bisher nicht einmal abschließend geklärt, ob das Ausnutzen der Gesetzeslücke überhaupt illegal war.