Bei Konzerninsolvenzen jetzt ein Gerichtsstand für alle Verfahren
Wie das Ministerium schreibt, solle ein Gruppen-Gerichtsstand ein Auseinanderfallen unterschiedlicher örtlicher Insolvenzgerichtszuständigkeiten vermeiden. Denn grundsätzlich richte sich ein Insolvenzverfahren nur an einzelne Rechtsträger, zum Beispiel eine GmbH. Seien aber mehrere Gesellschaften in einem Konzern verbunden, solle es von nun an möglich sein, sämtliche Verfahren an einem Gerichtsstandort zu betreiben – auch wenn die verschiedenen Konzerngesellschaften dort nicht alle ihren Sitz hätten. Nach der neuen Verordnung sei das Amtsgericht Göttingen für den Bezirk des Oberlandesgerichts Braunschweig, das Amtsgericht Hannover für den Bezirk des Oberlandesgerichts Celle und das Amtsgericht Oldenburg für den Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg vorgesehen.