Niedersachsen richtet Gruppen-Gerichtsstände für Konzerninsolvenzen ein

Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU) hat per Rechtsverordnung mit Wirkung zum 01.10.2019 drei Amtsgerichte bestimmt, an denen im Fall von Konzerninsolvenzen sogenannte Gruppen-Gerichtsstände begründet werden können. Dies teilte ihr Ministerium mit. Damit solle ein Auseinanderfallen örtlicher Insolvenzgerichtszuständigkeiten vermieden und eine Konzentration sämtlicher Verfahren an einem Ort ermöglicht werden.

Bei Konzerninsolvenzen jetzt ein Gerichtsstand für alle Verfahren

Wie das Ministerium schreibt, solle ein Gruppen-Gerichtsstand ein Auseinanderfallen unterschiedlicher örtlicher Insolvenzgerichtszuständigkeiten vermeiden. Denn grundsätzlich richte sich ein Insolvenzverfahren nur an einzelne Rechtsträger, zum Beispiel eine GmbH. Seien aber mehrere Gesellschaften in einem Konzern verbunden, solle es von nun an möglich sein, sämtliche Verfahren an einem Gerichtsstandort zu betreiben – auch wenn die verschiedenen Konzerngesellschaften dort nicht alle ihren Sitz hätten. Nach der neuen Verordnung sei das Amtsgericht Göttingen für den Bezirk des Oberlandesgerichts Braunschweig, das Amtsgericht Hannover für den Bezirk des Oberlandesgerichts Celle und das Amtsgericht Oldenburg für den Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg vorgesehen. 

Redaktion beck-aktuell, 1. Oktober 2019.