Verurteilung wegen zugeworfener Kusshände
Der Richter ging in seinem Urteil ausführlich auf die Grenze der Meinungsfreiheit ein. Rufe wie "Hallo schöne Frau" oder "Hallo Schätzchen" seien erlaubt. Doch weil der Angeklagte den Frauen auch gefolgt war oder ihnen Kusshände zuwarf, hat er sich dem Urteil zufolge strafbar gemacht. Der Mann hatte beteuert, dass er die Frauen nicht habe bedrohen wollen. Er habe eine Freundin haben wollen, sagte er dem Richter. "Ich habe das als Kompliment gemeint." Auch Amsterdam untersagt die Belästigung auf der Straße. Dort wurde bislang aber kein Ermittlungsverfahren eingeleitet.