Neuregelungen im Februar: Besserer Schutz von Frauen vor Gewalt und sauberes Trinkwasser

Ein Übereinkommen des Europarats schützt Frauen besser vor Gewalt. Eine neue Verordnung sichert die hohe Qualität des Trinkwassers in Deutschland. Kosmetische Sprays mit Zinkoxid sind künftig verboten. Über diese Neuregelungen informiert die Bundesregierung.

Besserer Schutz von Frauen vor Gewalt

So trete am 01.02.2018 das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Kraft, die sogenannte Istanbul-Konvention. Das Übereinkommen enthalte umfassende Verpflichtungen zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter. Mit Deutschland haben jetzt 25 der 47 Mitgliedstaaten des Europarats die Konvention ratifiziert.

Sauberes Trinkwasser

Die am 09.01.2018 in Kraft getretene neue Trinkwasserverordnung sichere die hohe Wasserqualität in Deutschland: Wasserversorger müssten seither über Aufbereitungsstoffe oder verwendete Materialien informieren, so die Bundesregierung. Versorgungsanlagen dürften nicht zweckentfremdet werden. Eigentümer von "privaten Hausbrunnen" seien weitgehend von chemischen Kontrolluntersuchungen entlastet, wenn die Trinkwasserhygiene gewahrt sei.

Zinkoxid in Kosmetika eingeschränkt

Ab 24.02.2018 dürften keine Kosmetika mit Zinkoxid mehr in Verkehr gebracht werden, die Verbraucher aus Versehen einatmen könnten. Das gelte zum Beispiel für Sprays. Das Inhalieren von Zinkoxidpartikeln könne eine Lungenentzündung zur Folge haben, so die Regierung. Die Neuregelung der EU-Kosmetik-Verordnung werde am 24.02.2018 wirksam.

Redaktion beck-aktuell, 29. Januar 2018.