Mehr Schutz für entsandte Beschäftigte durch Umsetzung aktueller Entsenderichtlinie

Das Bundeskabinett hat am 12.02.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen beschlossen. Dies teilte das Bundesarbeitsministerium mit. Die Revision der Entsenderichtlinie war nach langen Verhandlungen in Brüssel im Juli 2018 in Kraft getreten. Mit dem Gesetzentwurf soll die überarbeitete Entsenderichtlinie umgesetzt werden. Arbeitnehmer, die nach Deutschland entsandt werden, sollen künftig in stärkerem Umfang als bisher von Arbeitsbedingungen profitieren, die in deutschen Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie in allgemeinverbindlichen Tarifverträgen geregelt sind. Damit würden hiesige Lohn- und Arbeitsbedingungen vor unfairer Konkurrenz geschützt, erläuterte das Ministerium.

Künftig alle Entlohnungselemente umfasst

Statt – wie bisher – nur die Vorschriften über "Mindestentgelte" sollen künftig die Vorschriften über alle Elemente der "Entlohnung" gelten. Mit dem Gesetz werde sichergestellt, dass ganze Lohngitter, Überstundensätze oder auch Zulagen (beispielsweise Schmutz- und Gefahrenzulagen) und Sachleistungen des Arbeitgebers künftig für alle in Deutschland arbeitenden Arbeitnehmer geleistet werden müssen. Zugleich könne die Vergütung stärker nach Tätigkeit, Qualifikation und Berufserfahrung differenzieren. Der Gesetzentwurf regele auch die Anforderungen an Unterkünfte, die vom Arbeitgeber gestellt werden (müssen).

Arbeitsbedingungen müssen bestimmten Tarifverträgen entsprechen 

Die geplante Neuregelung verhindere darüber hinaus, dass Geld, das der Arbeitnehmer zur Erstattung seiner Aufwendungen erhält, auf die Entlohnung angerechnet wird. Wenn die aufgelisteten Arbeitsbedingungen in deutschlandweit geltenden allgemeinverbindlichen Tarifverträgen geregelt sind, gelten sie nach dem Entwurf künftig auch für entsandte Arbeitnehmer – und zwar in allen Branchen. Bislang galt dies nur für das Baugewerbe. Die in solchen deutschlandweit geltenden allgemeinverbindlichen Tarifverträgen enthaltenen Entlohnungsbedingungen werden von den Zollbehörden kontrolliert. Mit dem Gesetzentwurf werde der Zoll noch einmal um circa 1.000 neue Mitarbeiter verstärkt, heißt es in der Mitteilung.

Von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland alle allgemeinverbindlichen Tarifverträge einzuhalten

Außerdem sollen langzeitentsandte Arbeitnehmer künftig grundsätzlich von allen in Deutschland vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen profitieren. Das gelte sowohl für gesetzlich als auch für in allgemeinverbindlichen Tarifverträgen geregelte Arbeitsbedingungen. Arbeitgeber mit Sitz im Ausland müssten dann – wie Arbeitgeber in Deutschland – alle allgemeinverbindlichen Tarifverträge einhalten, also auch den anwendbaren bundesweiten oder auch regionalen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag.

Umsetzungsgesetz soll Ende Juli 2020 in Kraft treten

Das Gesetz könne jetzt dem Bundesrat zugeleitet und das parlamentarische Verfahren eingeleitet werden, so das Bundesarbeitsministerium. Das Umsetzungsgesetz soll nach Mitteilung des Ministeriums, wie von der überarbeiteten Entsenderichtlinie vorgesehen, zum 30.07.2020 in Kraft treten.

Redaktion beck-aktuell, 12. Februar 2020.