Neues Gesetz gegen unfaire Praktiken des Lebensmitteleinzelhandels

Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes (BT-Drs. 19/26102) vorgelegt, mit dem die EU-Richtlinie gegen unfaire Praktiken des Lebensmitteleinzelhandels (UTP-Richtlinie) in Deutschland umgesetzt werden soll. Zum 01.05.2021 werde damit innerhalb der Europäischen Union ein einheitlicher Mindestschutzstandard zur Bekämpfung von unlauteren Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittellieferkette geschaffen.

Kurzfristige Stornierungen von Bestellungen nicht mehr erlaubt

Ziel sei es, solche Praktiken einzudämmen, "die mit hoher Wahrscheinlichkeit negative Auswirkungen auf den Lebensstandard der landwirtschaftlichen Bevölkerung haben", heißt es im Entwurf. Somit sollen künftig unter anderem etwa kurzfristige Stornierungen von Bestellungen nicht mehr erlaubt sein – auch einseitige Änderungen von Qualitätsstandards, Zahlungsbedingungen sowie der Bedingungen für Listung, Lagerung und Vermarktung sollen der Vergangenheit angehören.

Schutzmaßnahmen sollen gesamte Lieferkette erfassen

Um zu vermeiden, dass über unlautere Handelspraktiken an anderen Stellen der Lieferkette ein zu starker Druck auf Landwirte ausgeübt wird, sollen die beschlossenen Schutzmaßnahmen für alle Unternehmen der Lebensmittelerzeugung und -verarbeitung bis zu einem Jahresumsatz von 350 Millionen Euro gegenüber jeweils größeren Unternehmen der Lebensmittelverarbeitung beziehungsweise des Lebensmittelhandels greifen. Um die geplanten Änderungen umzusetzen, soll laut Bundesregierung das bestehende Agrarmarktstrukturgesetz um die Regelungen zu unlauteren Handelspraktiken erweitert werden. Darüber hinaus soll es in "Gesetz zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich (Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz – AgrarOLkG)" umbenannt werden.

Redaktion beck-aktuell, 27. Januar 2021.