Neue pharmazeutische Dienstleistungen
Die Neuregelung soll voraussichtlich im Dezember 2020 in Kraft treten und bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Nach dem Gesetz dürfen Versandapotheken gesetzlich Versicherten keine Rabatte mehr auf rezeptpflichtige Arzneimittel gewähren. Der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband sollen zudem neue pharmazeutische Dienstleistungen vereinbaren. Dadurch soll die Versorgung der Patientinnen und Patienten verbessert werden. Denkbar seien beispielsweise eine intensive pharmazeutische Betreuung bei einer Krebstherapie oder die Arzneimittelversorgung von pflegebedürftigen Patienten in häuslicher Umgebung. Hierfür würden durch eine Änderung der Arzneimittelpreisverordnung 150 Millionen Euro netto zur Verfügung gestellt. Apotheken werde dauerhaft die Möglichkeit eingeräumt, bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln an Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung im Wege des Botendienstes einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 2,50 Euro je Lieferort und Tag zu erheben.