OLG Köln bewertete "Tagesschau-App" als in unzulässiger Weise presseähnlich
Der NDR-Justiziar Michael Kühn sagte demnach: "Der NDR hat nach gründlicher Prüfung entschieden, das Bundesverfassungsgericht in diesem Fall anzurufen, um das Verbot einer gesamten Ausgabe der Tagesschau-App vom 15.06.2011 überprüfen zu lassen und um alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.“ Zuvor hatte die “Süddeutsche Zeitung“ auf ihrer Internetseite darüber berichtet. Das Kölner OLG hatte die Ausgabe der “Tagesschau“-App vom 15.06.2011 als “in unzulässiger Weise presseähnlich“ bewertet. Das Urteil ist rechtskräftig.
Klagende Zeitungen: App hat zu umfangreiches Textangebot und verzerrt den Markt
Mehrere Zeitungen hatten gegen die "Tagesschau-App" geklagt. Sie waren der Ansicht, die kostenlose App habe ein zu umfangreiches Textangebot und verzerre den Markt, weil sie über den Rundfunkbeitrag finanziert werde. Der NDR erklärte in der E-Mail zudem, unabhängig davon sei es dem Sender wichtig, "dass auch weiterhin konstruktive Gespräche mit den Verlegern geführt werden“.