Fahren ohne Führerschein: "König von Deutschland" muss wieder in Haft

Der selbst ernannte "König von Deutschland" ist am 05.07.2019 vom Landgericht Hof wegen Fahrens ohne Führerschein zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt worden. Um Eindruck auf den 53-Jährigen zu erwirken, sei die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden, teilte ein Gerichtssprecher mit. Der selbst ernannte "König" war erst im Februar 2019 aus dem Gefängnis entlassen worden.

Revision angekündigt

Damit bestätigte die Berufungsinstanz die Entscheidung des Amtsgerichts Hof. Unter Einbeziehung eines anderen Urteils soll der Mann den Angaben zufolge zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Der Verurteilte habe Revision zum Bayerischen Obersten Landesgericht angekündigt.

Mit selbstgebasteltem Führerschein unterwegs

Der Mann hatte im Jahr 2012 seinen Führerschein zurückgegeben, weil er die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkennt. Stattdessen war er mit einem selbst gebastelten Führerschein des von ihm erdachten "Königreichs Deutschland" gefahren. 2013 war er in Oberfranken in eine Radarkontrolle geraten, als er mit 163 Stundenkilometern über eine Autobahn mit Tempolimit 100 fuhr. Beim folgenden Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit stellte sich heraus, dass er keinen gültigen Führerschein besaß.

Im Visier des Verfassungsschutzes

Der Verfassungsschutz rechnet den Mann der sogenannten Reichsbürgerbewegung zu - der Mann bestreitet dies. Reichsbürger erkennen den Staat und die deutschen Gesetze nicht an und weigern sich, Steuern, Sozialabgaben und Bußgelder zu zahlen. Der aus Wittenberg (Sachsen-Anhalt) stammende Mann beschäftigt seit Jahren die Justiz. In der Lutherstadt hatte er sein eigenes Königreich ausgerufen sowie eine Bank und eine Krankenkasse gegründet. Zentrales Ziel des Regenten von eigenen Gnaden war nach seinen Worten der Aufbau eines alternativen Banken- und Gesundheitssystems. "Königliche Reichsbank" und "Neudeutsche Gesundheitskasse" nannte er seine Institute.

Geldstrafe wegen Betreibens einer Krankenkasse

Für das Betreiben einer Krankenversicherung ohne Erlaubnis war er 2015 zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er soll damals insgesamt 320.000 Euro an Beiträgen eingesammelt haben. Zum Prozessauftakt im Herbst 2014 hatte er die Zuständigkeit des Gerichts "für ihn als Regenten" bestritten.

Wegen Fahrens ohne Führerschein und Untreue verurteilt

2017 hatte ihn das Landgericht Dessau-Roßlau wegen mehrfachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. "Ob ich das darf oder nicht, ich mach es trotzdem", war sein Kommentar bei einem der Prozesse. Der Mann war außerdem wegen Untreue zu einer mehrjährigen Haft verurteilt worden. Die Kammer des Landgerichts Halle hatte es als erwiesen angesehen, dass der Wittenberger 1,3 Millionen Euro von Anlegern eingesteckt hatte. Dagegen legte er Revision ein, der Bundesgerichtshof hob das Urteil daraufhin auf. Das LG muss noch einmal den Untreuetatbestand prüfen. Ein Gutachter bescheinigte dem "König" starke narzisstische Persönlichkeitsmerkmale. Er sei unbelehrbar und auch durch Strafe nicht zu beeindrucken. "Es fehlt ihm an Einsicht", sagte der Gutachter im damaligen Untreue-Prozess.

Redaktion beck-aktuell, 9. Juli 2019 (dpa).