EuG erklärte Energie-Effizienz-Tests mit leeren Staubsaugerbeuteln für nichtig
Vorausgegangen war ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union. Dies hatte am 08.11.2018 entschieden, dass die Energie-Effizienz von Staubsaugern nicht mit leeren Staubbehältern getestet werden dürfe. Tests mit leerem Behälter kämen den echten Bedingungen nicht so nah wie möglich, befanden die Richter damals (Az.: T-544/13 BeckRS 2018, 27632). Die EU-Richtlinie solle den Verbraucher aber über die Energieeffizienz seines Gerätes während des alltäglichen Gebrauchs informieren. Die Berechnung der Energie-Effizienz mit leerem Behälter stehe nicht mit diesem Ziel in Einklang.
EU-Kommission überprüft Energieeffizienz-Anforderungen
Damit gab das EuG einer Klage des Herstellers Dyson statt, der beutellose Staubsauger verkauft. Das britische Unternehmen hatte seine Klage damit begründet, die Verordnung sei irreführend. Der Stromverbrauch einiger Staubsauger steige, je voller der Beutel werde. Die Verordnung sah keine Tests mit vollem Beutel vor. Die EU-Kommission hatte nach dem Urteil rund zwei Monate Zeit, Rechtsmittel einzulegen - entschied sich jedoch dagegen. Die rechtliche Grundlage sei dafür nicht ausreichend, sagte die Sprecherin. Nun prüft die EU-Kommission, wie sie am besten verfährt. Derzeit würden ohnehin die Energieeffizienz-Anforderungen anderer Haushaltsgeräte überarbeitet, sagte die Sprecherin. Bis es für Staubsauger neue Regeln gibt, kann es noch einige Monate dauern.