Mobile Alarmgeräte für die niedersächsische Justiz

Die Justiz in Niedersachsen stattet ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter "im Außendienst" künftig mit mobilen Alarmgeräten aus. Damit soll dem zunehmend rauen Klima begegnet werden, dem die Mitarbeiter teilweise ausgesetzt sind. Gedacht sind die Alarmsysteme insbesondere für Gerichtsvollzieher, Betreuungsrichter sowie Beschäftigte des Ambulanten Justizsozialdienstes wie beispielsweise Bewährungshelfer.

200.000 Euro für mobiles Alarmierungs- und Rettungsrufsystem

Justiz-Staatssekretär Frank-Thomas Hett stellte die neuen Geräte am Amtsgericht Oldenburg vor. Ab August 2021 beginne in Niedersachsen das Projekt mit dem Namen MARK (Mobiles Alarmierungs- und Rettungsrufsystem mittels Koordinatenortung), heißt es in einer begleitenden Mitteilung. Zunächst finde eine zweijährige Pilotphase statt, die von einer am Oberlandesgericht Oldenburg angesiedelten Projektgruppe begleitet werde. Das Projekt beinhalte die landesweite Ausstattung mit 200 angemieteten mobilen Alarmgeräten. Dafür stünden in den Jahren 2021 und 2022 jeweils 200.000 Euro bereit.

Stiller Alarm mit Koordinatenortung

Die Geräte im Hosentaschenformat ermöglichen die unbemerkte Absetzung eines stillen Alarms. Bei Alarmauslösung werden die Koordinaten des Geräts und damit die exakte Position des Alarmauslösenden an eine rund um die Uhr besetzte Leitstelle gesendet, welche die Informationen an die Polizei weiterleitet. Bestenfalls kann so Hilfe angefordert werden, bevor die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überhaupt in Bedrängnis geraten. "Gerichtsvollzieher und andere Amtsträger im Außendienst müssen oft einiges aushalten. Deshalb prüfen wir fortlaufend, wie wir alle Beschäftigten unterstützen und schützen können. Das gilt insbesondere für jene Beschäftigten, die außerhalb unserer gesicherten Gerichtsgebäude tätig sind. Für diese Situationen gab es bislang keine technische Unterstützung. Wenn sich der Alarmknopf bewährt, kann er nahtlos in den Regelbetrieb übernommen werden", sagte Hett.

Mehr Sicherheit außerhalb der Gerichtsgebäude

Das Projekt könnte bei erfolgreichem Abschluss in Niedersachsen den insgesamt rund 430 Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern, knapp 470 Beschäftigten im Ambulanten Justizsozialdienstes sowie einer großen Anzahl von Betreuungsrichterinnen und -richtern und Betreuungspflegerinnen und -pflegern zugutekommen. Das Projekt entspricht dem Ziel des Justizministeriums, den Fokus "Sicherheit" nicht nur auf die Gerichtsgebäude zu legen, sondern auch auf die Personen im Außendienst. Bereits im Jahr 2018 wurden in Niedersachsen für Gerichtsvollzieher Schutzwesten beschafft.

Redaktion beck-aktuell, 30. Juli 2021.