Ministerialrat erläutert Details zu kommendem E-Health-Gesetz Teil II

In der kommenden Legislaturperiode, also ab 2018, soll das E-Health-Gesetz um einen zweiten Teil ergänzt werden. Zentrale Punkte sind die elektronische Patientenakte sowie eine Kostenerstattung für die Einrichtung der Telematik-Infrastruktur. Details zu dem neuen Gesetz habe Stefan Bales, Ministerialrat im Bundesgesundheitsministerium, am 26.09.2017 anlässlich der Fachtagung "eHealth.NRW – Das digitale Gesundheitswesen" erstmals bekanntgegeben, berichtet die ClinicAll Germany GmbH am 16.10.2017.

Digitale Patientenakte und Versichertenstammdatenmanagement

Demnach sollen in der neuen Legislaturperiode nun die digitale Patientenakte sowie das Versichertenstammdatenmanagement auf breiter Basis eingeführt werden. Wichtig sei auch, dass eine Lösung bereitstehe, um die digitale Patientenakte für den Patienten einsehbar zu gestalten.

Elektronischer Medikationsplan und Notfalldatenmanagement

Zusätzlich sei der Start zweier weiterer Anwendungen geplant, die auch versorgungsrelevant seien, also Ärzten und Patienten auch einen ganz konkreten Mehrwert der Digitalisierung brächten. Laut Bales handelt es sich dabei um den elektronischen Medikationsplan und das Notfalldatenmanagement.

Praxen sollen bis Ende 2018 mit Telematik-Infrastruktur ausgestattet sein

Die Zeit drängt laut ClinicAll Germany GmbH für Kliniken und Ärzte, da das E-Health-Gesetz einen straffen Plan vorgebe: Bis Ende 2018 sollen alle Praxen in Deutschland mit der Telematik-Infrastruktur ausgestattet sein. Ein auch im Kundenkontakt mit ClinicAll immer wieder geäußerter Problempunkt seien dabei die nicht unerheblichen Kosten, die im Rahmen der Einführung der neuen Technologien unvermeidlich seien. Allerdings habe Bales angekündigt, dass es eine Kostenerstattung geben solle – wie diese im Detail aussieht, solle zu einem späteren Zeitpunkt konkretisiert werden.

Redaktion beck-aktuell, 16. Oktober 2017.