Deutsche Bank: Strafrechtliche Vorwürfe ausgeräumt
Die Deutsche Bank erklärte, das Verfahren habe im Zusammenhang mit Geschäften deutscher Kunden über Offshore-Gesellschaften gestanden, die von Regula gegründet worden seien. Die strafrechtlichen Vorwürfe der Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Geldwäsche gegen die beschuldigten Mitarbeiter und die Bank seien ausgeräumt.
Millionen-Geldbuße sowie -Abschöpfung akzeptiert
Zugleich habe die Bank in einem gesonderten Bußgeldverfahren eine Geldbuße in Höhe von fünf Millionen Euro akzeptiert sowie "eine Abschöpfung von vermiedenen Kosten von zehn Millionen Euro wegen Versäumnissen im Kontrollumfeld der Bank".
Konzernsprecher: Verfahren mangels Tatverdachts eingestellt
"Mit dem Verfahrensabschluss ist klar, dass die Staatsanwaltschaft im Anschluss an die Hausdurchsuchung im November 2018 kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten von Mitarbeitern der Deutschen Bank festgestellt hat. Damit ist ein Verfahren mangels Tatverdachts eingestellt, das uns im vergangenen Jahr sehr belastet hat", sagte Konzernsprecher Jörg Eigendorf.
Bank im Kampf gegen Geldwäsche zu schlecht aufgestellt
Die Staatsanwaltschaft erläuterte, mit der Geldbuße würden Verstöße gegen das Geldwäschegesetz geahndet. Die Bank habe es versäumt, Verdachtsanzeigen wegen Geldwäsche rechtzeitig abzugeben. Zudem sei auf Leitungsebene die Aufsichtspflicht verletzt worden und die Bank in den fraglichen Jahren 2015 bis 2018 für den Kampf gegen Geldwäsche personell unzureichend ausgestattet gewesen.
Inländische Kunden müssen sich im Fall Regula noch immer auf Ermittlungen einstellen
Die Ermittlungen im Fall Regula gegen inländische Kunden der Deutschen Bank wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung dauern nach Angaben der Staatsanwaltschaft an.