Mieterbund stellt fünf Kernforderungen an künftige Regierungskoalition vor

In der neuen Legislaturperiode müsse die Wohnungs- und Mietenpolitik ein Schwerpunkt der Arbeit der Bundesregierung werden und sich verstärkt um die Wohnungsnöte und Mietprobleme von Millionen Haushalten kümmern, forderte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes e.V. (DMB), Lukas Siebenkotten, im Vorfeld der Konsultationsgespräche der möglichen Jamaika-Koalitionäre. Hierzu stellte er fünf Kernforderungen vor.

Wohnungsbauoffensive starten

400.000 neue Wohnungen müssten pro Jahr gebaut werden, davon 200.000 Mietwohnungen, davon wiederum 80.000 Sozialmietwohnungen. Der Neubau bezahlbarer Mietwohnungen müsse durch verbesserte Abschreibungsbedingungen und eine steuerliche Förderung beziehungsweise Investitionszulage, verbunden mit einer Mietpreisobergrenze, angereizt werden. Die jährliche Fertigstellung von 80.000 Sozialmietwohnungen setze eine spürbare Erhöhung der Bundesmittel und entsprechende Zweckbindungen für die Länder voraus. Sicherzustellen sei, dass der Bund auch nach 2019 für die soziale Wohnraumförderung mitverantwortlich und zuständig bleibe.

Energetische Sanierungen sozialverträglich ausgestalten

Die gesetzliche Regelung, dass 11% der Modernisierungskosten zeitlich unbefristet auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden dürfen, sei ein Fremdkörper im geltenden Mietpreisrecht, führe zu völlig überzogenen Mietpreissteigerungen, sei nicht mehr zeitgemäß und sollte nach Ansicht des DMB letztlich entfallen. Für eine Übergangszeit müsse die Modernisierungsumlage deutlich gesenkt und das System der öffentlichen Förderung von Sanierungsmaßnahmen grundlegend überarbeitet werden. Derzeit reizten die Förderbestimmungen in der Praxis weder Vermieter an zu investieren, noch seien sie geeignet, Modernisierungskosten und damit Mieterhöhungsspielräume zu reduzieren. Der Mieterbund fordert, die Modernisierungsumlage auf 4% zu senken, dann könnten die öffentlichen Fördermittel direkt dem Eigentümer zugutekommen und müssten nicht länger auf die Modernisierungskosten angerechnet werden.

Mietpreisbremse nachbessern – Mietwucher verhindern

Die gesetzlichen Regelungen zur Mietpreisbremse funktionierten nicht und müssten nachgebessert werden, so der DMB weiter. Sinnvoll wäre eine bundesweit geltende Regelung, die Streichung von Ausnahmetatbeständen und wirkungsvolle Sanktionen gegen Vermieter, die sich nicht an das Gesetz halten. Zumindest sei im Gesetz klarzustellen, dass der Vermieter beim Abschluss des Mietvertrages nachprüfbare Angaben zu Ausnahmetatbeständen wie “Vormiete“ oder “Modernisierung“, beziehungsweise zur Höhe und Berechnung eines Möblierungszuschlags mache, wenn die von ihm geforderte Miete die Mietpreisbremsen-Obergrenze überschreite. Der Vermieter müsse verpflichtet werden, den rechtswidrig erlangten Mietanteil, der die Obergrenze der Mietpreisbremsen-Regelung überschreitet, von Beginn des Mietverhältnisses an zurückzuzahlen. Parallel hierzu müsse die “Mietwucher-Vorschrift“ im Wirtschaftsstrafgesetz wieder handhabbar gemacht werden.

Mietspiegel stärken – Vergleichsmiete neu definieren

Die ortsübliche Vergleichsmiete sei das “Herzstück“ des Mieterhöhungsrechts. Um die Vergleichsmiete rechtssicher feststellen zu können, müssten flächendeckend in Deutschland Mietspiegel eingeführt werden, mit verbindlichen Regelungen zur Ermittlung, Ausweisung und Anwendung der Vergleichsmiete. In die Vergleichsmiete müssten zumindest die Vertragsverhältnisse und Mieterhöhungen der letzten zehn Jahre einfließen. Um allzu drastische Mietsteigerungen zu verhindern, müsse die Kappungsgrenze verschärft werden. Innerhalb von drei Jahren sollten die Mieten höchstens um insgesamt 10%, in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf höchstens um 6% steigen dürfen.

Wohngeld automatisch erhöhen – Klimawohngeld einführen

Das Wohngeld dürfe nicht nur alle sechs bis sieben Jahre einmal erhöht werden. Stattdessen müsse es dynamisiert, zum Beispiel alle zwei Jahre, automatisch der Mieten- und Preisentwicklung angepasst werden. Überfällig sei die Einführung eines Klimawohngeldes. Die energetische Gebäudequalität schlage sich nach Modernisierungen in deutlich höheren Kaltmieten nieder. Das sollte beim Wohngeld entsprechend berücksichtigt werden.

Redaktion beck-aktuell, 17. Oktober 2017.