Menschenrechtskommissarin rügt Strafrecht-Änderungen in Polen

Die Menschenrechtskommissarin des Europarats hat eine geplante Verschärfung des Strafrechts in Polen kritisiert. Dass einigen Verurteilten mit lebenslangen Haftstrafen die Möglichkeit auf eine vorzeitige Entlassung genommen werden solle, sei nicht mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vereinbar, schrieb Dunja Mijatovic in einem Brief an den polnischen Senatsmarschall Stanislaw Karczewski, der am 27.05.2019 veröffentlicht wurde. Allen Häftlingen müsse eine Chance auf vorzeitige Freilassung gegeben werden, egal wie abwegig diese letztendlich sei, erklärte die Menschenrechtskommissarin.

Missbrauch in katholischer Kirche Auslöser für Strafrechtsänderung

Polens Parlament treibt derzeit die umstrittene Verschärfung des Strafrechts voran. Die lebenslange Haftstrafe ohne vorzeitige Chance auf Entlassung soll unter anderem bei Tätern Anwendung finden, die eine dauerhafte Gefahr für die Gesellschaft darstellen. Mit dem Gesetz will Polens Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit PiS im Eilverfahren insbesondere Strafen gegen Pädophile verschärfen. Die Maßnahmen folgen als Reaktion auf eine Doku über Missbrauch in der katholischen Kirche in Polen, der die nationalkonservative Partei nahesteht. 

Kritik auch von polnischen Rechtsexperten

Mijatovic zeigte sich angesichts der Schnelligkeit besorgt und forderte eine breitere gesellschaftliche Debatte über die Änderungen. Auch polnische Rechtsexperten kritisierten, dies sei im Licht der Rechtsprechung des EGMR eine unmenschliche und grausame Strafe und werde die Zusammenarbeit mit anderen Staaten erschweren. Die Reform wurde zuletzt vom polnischen Senat überarbeitet, die erste Parlamentskammer muss nun nochmals darüber abstimmen.

Redaktion beck-aktuell, 28. Mai 2019 (dpa).