Bessere Information und mehr Transparenz
Die ersten Implantate, die erfasst werden, sind Hüft- und Knieprothesen sowie Brustimplantate. Das ermöglicht nach Angaben der Bundesregierung, bei Komplikationen mit dem jeweiligen Produkt betroffene Patientinnen und Patienten in Zukunft schneller informieren zu können. Außerdem schaffe das Register Transparenz zur Haltbarkeit und Qualität der Produkte sowie zur Versorgungsqualität in den Kliniken. Damit trage es dazu bei, die medizinische Versorgung bei Implantationen weiter zu verbessern.
Teilnahme verpflichtend
Die verantwortlichen Gesundheitseinrichtungen, betroffene Patientinnen und Patienten sowie die Hersteller von Implantaten würden zur Teilnahme an diesem Register verpflichtet, so die Regierung weiter. Die Hersteller müssten relevante Produktinformationen in einer Datenbank erfassen. Auch alle Implantationen würden verbindlich erfasst. Dadurch hätten Behörden die Möglichkeit, Produktauffälligkeiten optimal zu analysieren und ihnen, wenn nötig, nachzugehen. Die bislang bestehenden freiwilligen Register, wie etwa das Endoprothesenregister, würden in das einheitliche nationale Implantateregister überführt.
Opposition hält Pläne für nicht weitgehend genug
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sprach von einem wichtigen Schritt für mehr Sicherheit. "Patienten sollen sicher sein können, dass Implantate höchsten Qualitätsansprüchen genügen und sie bei Problemen mit Implantaten schnell informiert werden." Der Opposition geht das Projekt aber nicht weit genug. "In seiner jetzigen Form bleibt das Register weit hinter unseren Erwartungen und den Anforderungen aus der Praxis zurück", beklagte etwa Kordula Schulz-Asche von den Grünen.
Neue Behandlungsmethoden sollen schneller zum Einsatz kommen
Neben dem Implantate-Register beinhaltet das Gesetz auch eine Regelung, durch die neue Behandlungsmethoden schneller als bisher von der Krankenkasse bezahlt werden können. Der für die Entscheidung zuständige Gemeinsame Bundesausschuss von Versicherern, Ärzten und Kliniken muss seine Bewertung statt nach drei Jahren künftig schon nach zwei Jahren abschließen.