LSG Rheinland-Pfalz: Sprunghafter Verfahrensanstieg aufgrund Verjährungsvorschrift in Pflegepersonal-Stärkungsgesetz

Bis zum 09.11.2018 sind bei den Sozialgerichten in Rheinland-Pfalz über 15.000 zusätzliche, nicht vorhersehbare Klagen eingereicht worden, mit denen Krankenkassen aus ihrer Sicht überzahlte Vergütungen von Krankenhäusern zurückfordern. Dies teilte das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz am 13.11.2018 mit. Hintergrund des sprunghaften Anstiegs sei eine im am 09.11.2018 durch den Bundestag beschlossenen Pflegepersonal-Stärkungsgesetz vorgesehene Verkürzung der Verjährungsfristen für die Geltendmachung von Ansprüchen der Krankenkassen auf Rückzahlung von Vergütungen an Krankenhäuser.

Verjährung bereits nach zwei Jahren vorgesehen

Auf Empfehlung des Gesundheitsausschusses sehe der Gesetzentwurf eine Ergänzung in § 109 Absatz 5 SGB V vor. Danach sollen Ansprüche der Krankenhäuser auf Vergütung erbrachter Leistungen und Ansprüche der Krankenkassen auf Rückzahlung von geleisteten Vergütungen künftig in zwei (statt bisher vier Jahren) verjähren. Das soll auch für Ansprüche der Krankenkassen gelten, die vor dem 01.01.2019 entstanden sind. In einer weiteren Übergangsregelung (§ 325 SGB V) sehe die geplante Neuregelung vor, dass die Geltendmachung von Ansprüchen der Krankenkassen auf Rückzahlung von geleisteten Vergütungen ausgeschlossen ist, soweit diese vor dem Tag der zweiten und dritten Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag (das war der 09.11.2018) nicht gerichtlich geltend gemacht wurden. In der Begründung zu dieser Regelung heiße es, die Ausschlussfrist ziele auf die Entlastung der Sozialgerichte und die Durchsetzung des Rechtsfriedens.

Eingangszahlen bei Sozialgerichten fast verdoppelt

Der Gesetzgeber habe die Krankenkassen offensichtlich unterschätzt, schreibt das LSG. Diese hätten im Laufe der letzten Woche alles in Bewegung gesetzt, um ihre Ansprüche noch rechtzeitig geltend zu machen und über 15.000 Klagen allein bei den Sozialgerichten in Rheinland-Pfalz erhoben. Zum Teil würden die Fälle in einer Klage mit einer angehängten Liste von Abrechnungsfällen gebündelt geltend gemacht. Nach ersten Zählungen würden in Speyer circa 8.000, in Koblenz circa 4.000, in Mainz circa 3.000 und in Trier 820 Fälle anhängig gemacht. Insgesamt verdoppelten sich dadurch die Eingangszahlen bei den Sozialgerichten fast.

Allein Erfassung der Verfahren wird mehrere Monate dauern

Die Sozialgerichte würden voraussichtlich allein mehrere Monate benötigen, um die Verfahren zu erfassen und ein Aktenzeichen zu vergeben. Es würden bereits Wochenendschichten eingelegt. Zum jetzigen Zeitpunkt lasse sich der konkrete zusätzliche Aufwand noch nicht seriös abschätzen, da die Klagen nur zur Hemmung der Verjährung eingelegt, aber noch nicht begründet worden seien. Das LSG stehe in ständigem Kontakt mit dem Ministerium der Justiz. Gemeinsam in enger Abstimmung sowie angepasst an die jeweilige Entwicklung werde geprüft, welche Maßnahmen zur Unterstützung der Sozialgerichte in den Blick zu nehmen sind.

Redaktion beck-aktuell, 14. November 2018.