Mützenich bringt Notlagenverschuldung ins Spiel
Er habe eigens ein Sondervermögen im Grundgesetz vorgeschlagen, damit der Charakter der Schuldenbremse selbst intakt bleibe. "Eine Aufweichung wäre verfassungsrechtlich fragwürdig und mit der FDP politisch nicht zu machen", betonte Lindner. Mützenich hatte der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" gesagt, sollte die Union einer Grundgesetzänderung nicht zustimmen, gebe es auch andere Wege für das geplante 100 Milliarden Euro schwere Programm. "Wenn sich Deutschland in einer Notsituation befindet, erlaubt Art. 115 GG eine Schuldenaufnahme mit einfacher Mehrheit." Art. 115 GG schreibt eine Kreditobergrenze für den Bundeshaushalt fest. Zuletzt wurde wegen der Corona-Krise eine Ausnahme genehmigt.
Lindner: Union soll sich ihrer Verantwortung stellen
Lindner betonte, jetzt für die Bundeswehr erneut eine Notlage zu erklären und die Schuldenbremse auszusetzen, würde den Sinn der Regel ad absurdum führen, "obwohl wir sie in Zeiten der Inflation dauerhaft stärken müssen". Außerdem sollte der Union kein Weg eröffnet werden, sich ihrer Verantwortung zu entziehen. "Der Zustand der Bundeswehr nach 16 Jahren unionsgeführter Regierung spricht Bände", betonte er.
Union stellt Bedingungen für Zustimmung zu Grundgesetzänderung
Die Bundesregierung will die Bundeswehr mit dem Sonderprogramm von 100 Milliarden Euro stärken und damit Ausrüstungslücken schließen. Das Sondervermögen soll im Grundgesetz verankert werden, wozu eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich ist - daher muss die CDU/CSU-Opposition ins Boot geholt werden. Die Union hat jedoch Bedingungen für eine Zustimmung gestellt. Umstritten ist etwa, wofür das Geld genau ausgegeben werden soll.