LG Zweibrücken: Sieben Jahre Haft für somalischen Piraten

Wegen der Entführung eines Öltankers vor der Küste von Somalia hat das Landgericht Zweibrücken einen Seepiraten zu sieben Jahren Haft verurteilt. Das Gericht verhängte die Strafe gegen den 35-Jährigen am 22.10.2018 unter anderem wegen eines Angriffs auf den Seeverkehr und erpresserischen Menschenraubes, wie ein Sprecher berichtete. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Gefängnis gefordert, die Verteidigung hielt eine Haftstrafe von maximal sechs Jahren für ausreichend.

Als Asylbewerber genommene Fingerabdrücke verraten Täter

Der Mann war später als Asylbewerber nach Deutschland gekommen und aufgrund seiner Fingerabdrücke als möglicher Mittäter an der Schiffsentführung im Mai 2012 identifiziert worden. Damals hatten mit Panzerfäusten bewaffnete Piraten den griechischen Öltanker an der Küste vor dem ostafrikanischen Land in ihre Gewalt gebracht. Sie entführten die Besatzung und hielten diese gefangen, bis die Reederei im März 2013 Lösegeld zahlte. Laut Anklage gehörte der nun verurteilte Mann zur Führungsebene der Piraten und erhielt rund 100.000 US-Dollar (etwa 86.500 Euro) vom Lösegeld.

Gerichtsort ist Deutschland

Auch wenn Somalia der Tatort war, konnte der Fall in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden. Das ist möglich bei schweren Verbrechen, die sich gegen das Völkerrecht richten oder gegen international geschützte Rechtsgüter. Erfasst ist auch der Tatbestand der Seepiraterie.

Redaktion beck-aktuell, 23. Oktober 2018 (dpa).