Porsche und die Audi müssen der Käuferin eines Porsche Cayenne mit einem 3-Liter-V6-Dieselmotor (Euro 6) wegen Abgasmanipulation Schadensersatz in Höhe von 76.257,53 Euro zahlen. Dies hat nach Mitteilung der Kanzlei Hahn Rechtsanwälte das Landgericht Wuppertal mit Urteil vom 07.08.2019 entschieden (Az.: 3 O 426/18).
Rückruf wegen unzulässiger Abschalteinrichtung
Wie die Kanzlei mitteilte, erwarb die Klägerin das Fahrzeug im Mai 2016 zu einem Kaufpreis von 81.125,03 Euro brutto. Mit Schreiben vom 22.12.2017 habe die Porsche Deutschland GmbH über die Erforderlichkeit der Umprogrammierung der Motorsteuerung informiert. Am 22.01.2018 habe das Kraftfahrt-Bundesamt mitgeteilt, dass eine überwachte Rückrufaktion zur Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung beim Porsche Cayenne Diesel der Baujahre 2014 bis 2017 erfolgen werde.
LG: Vorsätzliche sittenwidrig Schädigung
Das LG habe seine Entscheidung damit begründet, dass Porsche und Audi die Klägerin vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hätten. Aufgrund der die Beklagten treffenden Darlegungslast zu den Details der Manipulation gehe das Gericht davon aus, dass ein verfassungsmäßiger Vertreter der Beklagten Kenntnis von der Manipulation gehabt haben muss.
LG Wuppertal, Urteil vom 07.08.2019 - 3 O 426/18
Redaktion beck-aktuell, 23. August 2019.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Riehm, Deliktischer Schadensersatz in den "Diesel-Abgas-Fällen", NJW 2019, 1105
Bendig, Der Abgasskandal und seine rechtlichen Folgen, ZFS 2017, 8
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