Hohe Haftstrafe besonderer Graumsamkeit geschuldet
Beim Strafmaß für den 19-Jährigen folgte das Gericht dem Wunsch der Staatsanwaltschaft, wegen der Grausamkeit der Tat und der besonderen Schwere der Schuld über die eigentliche Höchststrafe von zehn Jahren im Jugendstrafrecht hinauszugehen. Der Angeklagte habe Spaß an den Qualen des Kindes gehabt, sagte der Vorsitzende. Er habe die zweijährige Tuana gebissen, verbrüht und am Ende durch Strangulieren getötet.
Täter und Mutter bezichtigten sich gegenseitig
Mit der Tat habe er seine "das Leben verachtende, unbarmherzige Gesinnung" gezeigt, warf ihm der Richter vor. Er sei mehrfach vorbestraft und habe die Tat gegen ein kleines Kind ausgeübt. Vor Gericht hatten der 19-jährige Italiener und seine deutsche Lebensgefährtin sich gegenseitig beschuldigt. Das Gericht glaubte dem Angeklagten aber nicht, dass ihn seine Partnerin zu den Taten genötigt haben könnte. Die Misshandlungen hätten erst begonnen, als der Angeklagte bei der Frau eingezogen sei, sagte der Vorsitzende.
Fünf Minuten mit kochend heißem Wasser "geduscht"
Das kleine Mädchen hatte das Martyrium im Januar 2017 in Solingen erlitten. Praktisch kein Teil des Kinderkörpers sei frei von Verletzungen gewesen, hatte der Staatsanwalt beim Prozessauftakt berichtet. Unter anderem hatte der Angeklagte die Kleine laut Anklage fünf Minuten unter eine Dusche mit kochend heißem Wasser gestellt. Ihre Haut war großflächig verbrüht.