LG Wuppertal: Lebenslange Haft für Enkel wegen Mordes an Unternehmerpaar

Nach dem gewaltsamen Tod eines vermögenden Wuppertaler Unternehmerpaares ist dessen Enkel zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Wuppertal stellte zudem die besondere Schwere der Schuld des 26-Jährigen fest. Es verurteilte ihn am 13.11.2018 wegen Mordes an seiner Großmutter und Totschlags an seinem Großvater. Ein mitangeklagter Geschäftspartner des Enkels wurde dagegen überraschend freigesprochen.

Großzügige Zuwendungen verprasst und Studium vorgegaukelt

Der 26-Jährige hatte seinen Großeltern – hochbetagte und angesehene Kunstmäzene, die es mit einem Maschinenbau-Unternehmen zu einem Vermögen in zweistelliger Millionenhöhe gebracht hatten – vorgegaukelt, fleißig zu studieren, stattdessen aber ihre großzügigen Zuwendungen verprasst, vorzugsweise für teure Autos. Zuletzt waren es 600.000 Euro in einem Jahr, die der Enkel auf den Kopf gehauen hatte. Doch dann war der Großvater ihm auf die Schliche gekommen.

Kein geplanter Mord

Es sei sehr wahrscheinlich, dass der 91-Jährige dem 26-Jährigen Konsequenzen angekündigt habe – nämlich den Geldhahn zuzudrehen. Aus Wut und Kränkung habe der Enkel dem betagten Mann in diesem Moment einen schweren Gegenstand auf den Kopf geschlagen – in Tötungsabsicht – und ihn erdrosselt. "Wir nehmen Totschlag an, weil er direkt töten wollte. Es war kein geplanter Mord", sagte der Richter. Die Großmutter habe sterben müssen, damit sie ihren Enkel nicht wegen der Tötung des Großvaters belastet. Der Enkel "schlug ihr ein Mal wuchtig gegen die Stirn. Als er merkte, dass sie noch lebte, erdrosselte er auch sie."

Raubüberfall vorgetäuscht

Um einen Raubüberfall vorzutäuschen, habe der Enkel nach dem Verbrechen die Villa verwüstet. Doch die wochenlange Spurensuche trug Früchte: Am Tatort im Schlafzimmer des Großvaters wurden DNA-Spuren des mitangeklagten Geschäftspartners an einem Kissen entdeckt – und im Auto des Enkels Blutspuren der Großmutter.

Freispruch für Geschäftspartner

Der Geschäftspartner des Enkels habe zwar Spuren am Tatort hinterlassen, möglicherweise aber nur beim Beseitigen der Tatwaffe geholfen, als die Eheleute bereits tot waren, sagte Bertling. Es ist die günstigste Version für den 45-Jährigen, der damit, wenn das Urteil rechtskräftig wird, sogar Anspruch auf Entschädigung hat.

LG Wuppertal, Urteil vom 13.11.2018

Redaktion beck-aktuell, 14. November 2018 (dpa).