LG München I verbietet Apple irreführende Aussage zur Verfügbarkeit von iPhones

Apple darf in Folge seines Patentstreits mit dem Chipkonzern Qualcomm nicht mehr behaupten, dass nach einem Verkaufsverbot für einige ältere iPhone-Modelle in Deutschland alle Telefone bei Mobilfunk-Anbietern und anderen Händlern verfügbar bleiben. Diese Aussage sei irreführend, entschied das Landgericht München I am 21.01.2019 in einer einstweiligen Verfügung auf Antrag von Qualcomm.

Verkaufsverbot gegen Apple erstritten

Qualcomm hatte im Dezember 2018 ein Verkaufsverbot für die iPhone-Modelle 7, 8 und X in Deutschland erstritten. Es wurde Anfang Januar 2019 vollstreckt, nachdem Qualcomm eine Sicherheitsleistung von gut 1,3 Milliarden Euro hinterlegt hatte - für den Fall, dass Apple das Berufungsverfahren gewinnen sollte. Apple hatte schon im Dezember 2018 erklärt, dass während des Widerspruchsverfahrens in seinen eigenen Stores die iPhones 7 und 8 nicht verfügbar sein werden. Das iPhone X hatte Apple in seinem eigenen Angebot bereits durch das neue XS ersetzt.

Qualcomm: Weiterer Verkauf untergräbt Effekt des Urteils

Dagegen würden alle Modelle bei Netzbetreibern und Resellern an 4.300 Standorten verfügbar bleiben, hieß es. Als das Verkaufsverbot jetzt im Januar in Kraft trat, verwies Apple noch einmal auf die Stellungnahme von Dezember. Qualcomm hatte dagegen darauf verwiesen, dass Apple in dem Urteil auch verpflichtet worden sei, Geräte aus den Vertriebskanälen zurückzurufen. Am 21.01.2019 waren die betroffenen iPhone-Modelle weiterhin auf den Websites vieler Mobilfunk-Anbieter und Händler bestellbar. Dies könnte zum Beispiel dadurch möglich sein, dass die Geräte nicht von Apple direkt, sondern bei Zwischenhändlern in anderen Ländern bezogen werden. Für Qualcomm untergräbt ein weiterer Verkauf der Geräte den Effekt des Urteils von Dezember, für das der Chipkonzern viel Geld hinterlegen musste.

Hintergrund: Streit um Lizenzforderungen und Patentverletzungen

Der zugrunde liegende Streit begann vor rund zwei Jahren, als Apple seinem Zulieferer Qualcomm in einer Klage überhöhte und unfaire Lizenzforderungen für Patente vorwarf. Der Chipkonzern konterte mit dem Vorwurf von Patentverletzungen. Neben Deutschland gibt es Verfahren auch in China, ein Prozess in Kalifornien ist für Mitte April angesetzt. Parallel läuft in Kalifornien ein Prozess zur Klage der US-Wettbewerbsaufsicht FTC gegen Qualcomm, in der es um das Geschäftsmodell des Chipkonzerns - und damit auch das Verhältnis zu Apple - geht.

Redaktion beck-aktuell, 22. Januar 2019 (dpa).