Windreich-Gründer Balz zu über viereinhalb Jahren Haft verurteilt

Im Strafprozess um die Insolvenz des Windpark-Entwicklers Windreich ist Unternehmensgründer Willi Balz zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Stuttgart sah es am 02.12.2020 als erwiesen an, dass Balz sich unter anderem der vorsätzlichen Insolvenzverschleppung, des Betrugs, der Untreue, der veruntreuenden Unterschlagung und des Insiderhandels schuldigt gemacht hat. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Sieben Verfahren eingestellt

Beim Strafmaß blieb das Gericht nur geringfügig unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für Balz fünf Jahre und drei Monate Haft beantragt hatte. Die Verteidigung hatte in ihrem Plädoyer hingegen einen Freispruch für den 60-jährigen Angeklagten gefordert. Ursprünglich waren acht Personen in dem Prozess angeklagt. In Bezug auf sieben von ihnen wurde das im August 2019 begonnene Verfahren im Laufe der Zeit eingestellt. Übrig blieb nur Balz, der einst als Pionier für Windkraftanlagen zur Stromerzeugung auf dem Meer galt.

Vorwurf der Insolvenzverschleppung

Windreich mit Sitz in Wolfschlugen im Kreis Esslingen hatte sich auf Windkraftanlagen an Land und auf hoher See spezialisiert und im September 2013 Insolvenz angemeldet. Das Gericht schloss sich der Sichtweise der Anklage an, dass die Unternehmensgruppe schon sehr viel früher zahlungsunfähig gewesen sei. Hinzu seien andere Vergehen von Balz gekommen, sagte der Vorsitzende Richter Alexander Stuckert.

LG Stuttgart, Urteil vom 02.12.2020

Redaktion beck-aktuell, 2. Dezember 2020 (dpa).