LG Regensburg: Suspendierter Bürgermeister wegen Vorteilsannahme schuldig gesprochen

Der inzwischen suspendierte Oberbürgermeister von Regensburg Joachim Wolbergs ist in einem Korruptionsprozess in zwei Fällen der Vorteilsannahme schuldig gesprochen worden. Von einer Strafe werde aber abgesehen, entschied das Landgericht Regensburg am 03.07.2019.

Staatsanwaltschaft forderte viereinhalb Jahre Haft

Der 48-Jährige musste sich seit Herbst 2018 vor der Großen Wirtschaftsstrafkammer wegen Vorteilsannahme und Verstoßes gegen das Parteiengesetz verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm zudem Bestechlichkeit zur Last gelegt und eine Gefängnisstrafe von viereinhalb Jahren gefordert. Seine Verteidiger plädierten auf Freispruch. Ein mitangeklagter Bauunternehmer wurde wegen Vorteilsgewährung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, ein früherer Mitarbeiter des Mannes wegen mehrerer Vorwürfe zu Geldstrafen. Der ehemalige SPD-Fraktionsvorsitzende im Stadtrat, Norbert Hartl, wurde freigesprochen.

Vergabe eines Bauprojekts an spendenden Bauunternehmer?

Es ging in dem Prozess unter anderem um die Frage, ob Spenden des Bauunternehmers an die SPD im Kommunalwahlkampf 2014 und an den Sportverein Jahn Regensburg bei der Vergabe eines Bauprojektes an die Firma des Bauunternehmers eine Rolle gespielt haben.

Bürgermeister soll auch private Vorteile erhalten haben

Die Ankläger sahen dies als erwiesen an. Ihrer Überzeugung nach profitierte Wolbergs zudem durch vergünstigte Renovierungsarbeiten an einem Ferienhaus, seine Mutter und Schwiegermutter bekamen Preisnachlässe beim Kauf von Eigentumswohnungen. Wolbergs hat die Vorwürfe stets bestritten. Er war 2014 als SPD-Kandidat in einer Stichwahl mit großer Mehrheit zum Oberbürgermeister gewählt worden. Im Juni 2016 begannen die Ermittlungen gegen ihn, Anfang 2017 musste er für sechs Wochen in Untersuchungshaft und wurde vorläufig vom Amt suspendiert. Der Prozess begann Ende September 2018. Im April 2019 trat Wolbergs aus der SPD aus.

LG Regensburg, Entscheidung vom 03.07.2019

Redaktion beck-aktuell, 3. Juli 2019 (dpa).