LG Passau: Zehn Jahre Haft für Mordversuch mit Blutverdünner

Weil sie ihren Ehemann mit Blutverdünnungsmitteln umbringen wollte, muss eine Frau aus Bayern für zehn Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Passau verurteilte die 51-Jährige am 20.07.2018 wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung. Nach Ansicht des Gerichtes wollte die Deutsche ihren Ehemann im Sommer 2017 in Waldkirchen töten, um Zeit für ihren Geliebten zu haben.

Mildes Urteil "mit Bauchweh"

"Nur mit Bauchweh" habe er dieses vergleichsweise milde Urteil verhängt, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Hainzlmayr. Es sei ein Unterschied, ob jemand im Affekt jemanden umbringe oder ob jemand seinem Opfer Tag für Tag wieder Medikamente gibt, weil er ihn immer noch töten will und ihn gleichzeitig fürsorglich zum Arzt fährt. "Das ist widerlich, kaltschnäuzig und zynisch", sagte Hainzlmayr.

Ehemann will Medikament selbst eingenommen haben

Der Prozess hatte für Aufsehen gesorgt, weil das Opfer während eines Verhandlungstages die Schuld plötzlich auf sich nahm und behauptete, das Medikament selbst eingenommen zu haben. Der Richter ging davon aus, dass der Mann durch die Selbstbezichtigung seine Frau vor dem Gefängnis bewahren wollte. Dass der Mann das Medikament tatsächlich selbst eingenommen habe, sei aber durch die Aussage der toxikologischen Gutachterin widerlegt worden, sagte der Richter. Die Menge, die der Mann genommen haben will, stimme nicht mit der letztlich festgestellten Blutgerinnung überein.

Richter spricht von kafkaesker Situation

Besonders ging der Richter auf die Situation der beiden Töchter der Angeklagten ein. Die Kammer habe "unheimlich Mitleid" mit ihnen. "Die Situation ist kafkaesk." Die Mutter sei verurteilt und bestreite die Tat, der Stiefvater – den die Mädchen wie ihren Vater liebten – bezichtige sich selbst. "Die Situation für die Kinder können nur Sie bereinigen", sagte Hainzlmayr an die 51-Jährige gerichtet. Diese nahm das Urteil regungslos zur Kenntnis. Ihr Anwalt plant nach eigener Aussage, Revision einzulegen.

LG Passau, Urteil vom 20.07.2018

Redaktion beck-aktuell, 20. Juli 2018 (dpa).