LG Oldenburg spricht Polizisten von fahrlässiger Tötung eines abgesetzten Betrunkenen frei

Zwei wegen fahrlässiger Tötung angeklagte Polizisten sind am 23.04.2019 vom Landgericht Oldenburg freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte den Beamten vorgeworfen, Mitschuld am Unfalltod eines 23-Jährigen zu tragen, den sie im November 2017 auf einem Parkplatz abgesetzt hatten. Das Landgericht begründete sein Urteil vom 23.04.2019 damit, dass es nicht ersichtlich gewesen sei, dass der Mann hilflos war (Az.:1 KLs 37/18).

Betrunkener erlitt nach Absetzen durch Polizeibeamte tödlichen Unfall

Ursprünglich wollten die Beamten den betrunkenen Mann nach Hause fahren, doch dann wurden sie zu einem anderen Einsatz gerufen. Der 23-Jährige wurde später von einem Auto erfasst und tödlich verletzt. Laut Anklage hatten sich die Polizisten nicht ausreichend versichert, ob der Mann noch orientierungsfähig war.

LG spricht Polizisten mangels Erkennbarkeit der Hilflosigkeit frei

Die Kammer sah das anders, wie ein Gerichtssprecher erklärte. Es sei nicht ersichtlich gewesen, dass der Mann hilflos war. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe für beide Angeklagte verlangt, die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

Redaktion beck-aktuell, 23. April 2019 (dpa).