LG Nürnberg weist Klage von Solar-Millennium-Mitgründer gegen Zeitung ab

Die Klage eines Mitgründers von Solar Millennium gegen die "Süddeutsche Zeitung" (SZ) auf Schadenersatz in Millionenhöhe ist abgewiesen worden. Das gab die Vorsitzende Richterin am Landgericht in Nürnberg, Monika Bieber, am 25.10.2018 bekannt. Der Kläger hatte in dem Zivilprozess 78,4 Millionen Euro Schadenersatz von der Zeitung wegen eines kritischen Artikels verlangt. Angeblich sei ihm dadurch ein wichtiges Investorengeschäft ebenfalls in Millionenhöhe geplatzt, hatte er bei Prozessauftakt angegeben.

Kausalität des SZ-Artikels für Schaden nicht erwiesen

"Aus dem Gesamtzusammenhang der Zeugenaussagen konnten wir nicht die Überzeugung gewinnen, dass dieser Artikel tatsächlich kausal war", sagte Richterin Bieber. In dem SZ-Text vom Juni 2013 war es um angebliche Insidergeschäfte mit Aktien des später pleite gegangenen Solarkraftwerk-Planers Solar Millennium aus Erlangen gegangen. Einen Tag später hatte der Schweizer "Tagesanzeiger" einen Text veröffentlicht, der sich auf den SZ-Artikel bezog. Diesen Artikel hatte einer der Geschäftspartner des Klägers gelesen, daraufhin wurden die Verhandlungen über das Geschäft abgebrochen.

Verhandlungspartner hatten SZ-Artikel nie gelesen

Zwischen beiden Texten habe es jedoch gravierende Unterschiede gegeben, sagte die Richterin. Im Schweizer Text sei der Kläger namentlich genannt worden, in der SZ nicht. Außerdem sei hier als Tatsache dargestellt worden, was in der SZ viel vorsichtiger formuliert gewesen sei. Den Artikel in der "Süddeutschen" hätten die Verhandlungspartner zudem nie gelesen, betonte die Richterin. Sie sagte, der Artikel in der SZ sei daher "nicht ausschlaggebend" gewesen.

SZ-Anwalt wertet Forderungen als Angriff auf Pressefreiheit

Beim Prozessauftakt im Februar 2018 hatte der Anwalt der "Süddeutschen Zeitung" betont, dass der Artikel keine unwahren Tatsachenbehauptungen enthalten habe. Schadenersatzforderungen in einer solchen Höhe hätten auf Journalisten einen "erheblichen Einschüchterungseffekt". Er bezeichnete die Klage daher als "erheblichen Angriff auf die Pressefreiheit". Wenn solche Klagen Schule machten, könne die Presse nicht mehr richtig arbeiten.

Redaktion beck-aktuell, 25. Oktober 2018 (dpa).