Kausalität des SZ-Artikels für Schaden nicht erwiesen
"Aus dem Gesamtzusammenhang der Zeugenaussagen konnten wir nicht die Überzeugung gewinnen, dass dieser Artikel tatsächlich kausal war", sagte Richterin Bieber. In dem SZ-Text vom Juni 2013 war es um angebliche Insidergeschäfte mit Aktien des später pleite gegangenen Solarkraftwerk-Planers Solar Millennium aus Erlangen gegangen. Einen Tag später hatte der Schweizer "Tagesanzeiger" einen Text veröffentlicht, der sich auf den SZ-Artikel bezog. Diesen Artikel hatte einer der Geschäftspartner des Klägers gelesen, daraufhin wurden die Verhandlungen über das Geschäft abgebrochen.
Verhandlungspartner hatten SZ-Artikel nie gelesen
Zwischen beiden Texten habe es jedoch gravierende Unterschiede gegeben, sagte die Richterin. Im Schweizer Text sei der Kläger namentlich genannt worden, in der SZ nicht. Außerdem sei hier als Tatsache dargestellt worden, was in der SZ viel vorsichtiger formuliert gewesen sei. Den Artikel in der "Süddeutschen" hätten die Verhandlungspartner zudem nie gelesen, betonte die Richterin. Sie sagte, der Artikel in der SZ sei daher "nicht ausschlaggebend" gewesen.