LG Nürnberg-Fürth: Besonderer "Kick" durch Brandstiftung bringt sieben Jahre Jugendstrafe

Wegen des besonderen "Kicks" hat ein heute 21-Jähriger neun Brände gelegt – dafür wurde er nun zu sieben Jahren Jugendstrafe sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt verurteilt. Der junge Mann habe die Taten im Alkoholrausch begangen und sei vermindert schuldfähig, hieß es am 08.08.2017 in der Begründung der Jugendkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth. Vom Tatvorwurf des Mordversuchs sahen die Richter ab, da der 21-Jährige offenbar zum Tatzeitpunkt die Folgen der Brandstiftungen nicht habe überblicken können.

Bewohner erlitten Rauchvergiftungen

Mehrfach hatte der Angeklagte zwischen September 2015 und Juni 2016 im Raum Nürnberg/Fürth nachts Feuer in Wohngebäuden gelegt, mehrere Bewohner erlitten Rauchvergiftungen. Der junge Mann gestand die ihm vorgeworfenen Brandstiftungen ausnahmslos. Die Staatsanwaltschaft warf ihm unter anderem besonders schwere Brandstiftung mit versuchtem Mord und gefährliche Körperverletzung vor. Einer Justizsprecherin zufolge muss der 21-Jährige für ein Jahr und sechs Monate in Haft, im Anschluss wird er in einer Entziehungsanstalt untergebracht. Die Anklage hatte acht Jahre Haft gefordert, die Verteidigung sechs Jahre.

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 08.08.2017

Redaktion beck-aktuell, 10. August 2017 (dpa).