LG München I: Schütze von Unterföhring kommt in psychiatrische Einrichtung

Ein Mann, der einem Polizisten am S-Bahnhof Unterföhring bei München die Dienstwaffe entrissen und dessen Kollegin damit in den Kopf geschossen hat, kommt dauerhaft in eine psychiatrische Einrichtung. Der 38-Jährige sei zum Tatzeitpunkt schuldunfähig gewesen, begründete das Münchner Landgericht I am 20.04.2018 seine Entscheidung. Laut Gutachtern leidet der 38-Jährige an einer paranoiden Schizophrenie.

Versuchter Totschlag und versuchter Mord angenommen

Der Mann hatte am 13.06.2017 am S-Bahnhof Unterföhring zuerst einen Polizisten in Richtung einer einfahrenden S-Bahn gestoßen. Im Gerangel griff er sich dann die Dienstwaffe des Beamten und schoss damit erst auf den Polizisten und dann auf dessen Kollegin. Die Schüsse wertete das Gericht als versuchten Totschlag, das Stoßen in Richtung des Zugs als versuchten Mord.

Mann handelte aus Angst um eigenes Leben

Der in Starnberg geborene Mann habe befürchtet, dass die beiden Polizisten ihn töten würden und aus Angst um sein eigenes Leben gehandelt, erklärte der Vorsitzende Richter Philipp Stoll mit Blick auf das Motiv. Stoll betonte zudem die besondere Tragik des Vorfalls – für alle Beteiligten. Die junge Polizistin liegt seit der Tat im Wachkoma. Zwei Passanten erlitten damals Schussverletzungen an Arm und Bein. Der Schütze wurde ebenfalls durch einen Schuss leicht verletzt.

LG München I, Entscheidung vom 20.04.2018

Redaktion beck-aktuell, 23. April 2018 (dpa).