LG München I sieht Schadenersatzansprüche für Justizopfer Mollath

Das Landgericht München I sieht Schadenersatzansprüche für das Nürnberger Justizopfer Gustl Mollath. Eine "Vielzahl von Verfahrensfehlern" habe dazu geführt, dass Mollath zur Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik verurteilt worden sei, sagte der Vorsitzende Richter am 20.03.2019. Das Gericht in Nürnberg sei damals "bemüht gewesen, das Verfahren schnell zu beenden. Da hat wohl der Sachverhalt etwas drunter gelitten."

Höhe des Schadenersatzes noch unklar

Wie hoch der Schadenersatz ausfallen könnte, blieb zunächst völlig offen. Darüber sollen sich Mollath und das Justizministerium als Prozessparteien nun in einem schriftlichen Verfahren austauschen. Ein Termin für eine weitere öffentliche Verhandlung wurde nicht angesetzt.

1,8 Millionen Euro gefordert

Das wohl bekannteste Justizopfer Deutschlands fordert 1,8 Millionen Euro Schadenersatz vom Freistaat Bayern für mehr als sieben Jahre unrechtmäßiger Unterbringung in der Psychiatrie. Der Freistaat hatte bislang 170.000 Euro angeboten.

LG München I

Redaktion beck-aktuell, 20. März 2019 (dpa).