LG München: Gericht schickt Messerstecher von Grafing in Psychiatrie

Mit einem Messer griff ein geistig verwirrter Mann vier Menschen auf dem Bahnhof von Grafing an – ein Opfer starb bei der Tat im Mai 2016. Dafür schickte das Münchner Landgericht II den Hessen am 17.08.2017 dauerhaft in die Psychiatrie. Die Tat gehe auf die psychische Erkrankung des Beschuldigten zurück, sagte der Richter zur Begründung. "Er war nicht schuldfähig, weil er seine Handlungen nicht steuern konnte."

Mann glaubte Menschenopfer bringen zu müssen

Der gebürtige Hesse hatte im Prozess die Taten eingeräumt und seine Wahnvorstellungen geschildert: Er habe gedacht, Deutschland werde von Islamisten überrannt. Um zu überleben, so seine Gedankenwelt, müsse er zum Islam konvertieren und dafür ein Menschenopfer bringen. Das Gericht schloss sich mit seinem Urteil den Forderungen von Staatsanwalt, Verteidiger und Nebenklage an. Von dem 28-Jährigen gehe aufgrund seines Gesundheitszustands weiterhin eine hohe Gefahr aus. Alle Prozessbeteiligten nahmen die Entscheidung an.

Bipolare Störung mit psychotischen Symptomen

Am 16.08.2017 hatte ein Sachverständiger ein Gutachten vorgestellt, dem zufolge der Beschuldigte nicht schuldfähig ist. Der Mann leide unter einer bipolaren Störung mit psychotischen Symptomen. Während des Prozesses hatte sich der Beschuldigte entschuldigt. "Das, was ich getan habe, tut mir unglaublich leid. Ich wünschte ich wäre in der Klinik geblieben, hätte meine Medikamente genommen, dann wäre das alles nicht passiert." Sein Verteidiger hatte über seinen Mandanten gesagt, dieser sei "zutiefst entsetzt über sich selbst".

LG München II, Urteil vom 17.08.2017

Redaktion beck-aktuell, 18. August 2017 (dpa).