Mann wollte Abschiebung in Heimatland Rumänien erzwingen
Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn gestanden, im Juni 2019 eine Anstaltspsychologin in der JVA über mehrere Stunden in seiner Gewalt gehabt und mit einem Küchenmesser bedroht zu haben, um eine Abschiebung in sein Heimatland Rumänien zu erzwingen. Auch wenn er versucht habe, seine Tat in manchen Punkten zu verharmlosen, habe sich sein Geständnis doch strafmildernd ausgewirkt, sagte die Richterin in der Urteilsbegründung.
Entscheidung noch nicht rechtskräftig
Mit dem Urteil folgte das Gericht den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Die Verteidigung hatte eine Strafe im unteren Drittel des Strafrahmens gefordert. Dieser liegt für Geiselnahmen nach Angaben der Staatsanwaltschaft zwischen fünf und 15 Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.