Witwe des Fotografen hatte geklagt
Die Witwe des Fotografen hatte geklagt. "Das Gericht schließt sich in seinem Beschluss der Auffassung der Antragstellerin an, dass die Verwendung des Fotos rechtswidrig ist", teilte die Anwaltskanzlei Spirit Legal LLP mit, die die Frau im Verfahren vertrat.
LG sieht Urheberrecht verletzt
Dafür spreche zum einen, dass der Name des Fotografen nicht genannt wird. Zum anderen würden die Interessen des Urhebers beeinträchtigt. Die Witwe habe argumentiert, dass ihr Mann nicht damit einverstanden gewesen wäre, dass eines seiner Fotos aus dem Wendeherbst 1989 von der AfD für Wahlkampfzwecke instrumentalisiert werde. Das verwendete Foto vom 16.10.1989 zeigt die Montagsdemonstration in Leipzig am heutigen Augustusplatz.
AfD wehrt sich gegen einstweilige Verfügung
Die AfD Leipzig geht nun juristisch gegen die einstweilige Verfügung vor. Man habe eine Rechtsanwaltskanzlei damit beauftragt, die Rechte der Partei zu vertreten, sagte der Vorsitzende des AfD-Kreisverbandes, Siegbert Droese, am 25.05.2019 der Deutschen Presse-Agentur. "Wir werden uns zu wehren wissen". Weil es sich um ein laufendes Verfahren handele, wolle er mehr dazu nicht sagen.