LG Krefeld erlaubt Vollstreckung der in Chile verhängten Haftstrafe gegen Colonia-Dignidad-Arzt

Eine in Chile verhängte Haftstrafe gegen den früheren Arzt der Sektensiedlung Colonia Dignidad, Hartmut Hopp, wegen Beihilfe zu sexuellem Missbrauch kann in Deutschland vollstreckt werden. Das hat die Zweite Große Strafkammer des Landgerichts Krefeld entschieden. Die Kammer habe die ausländische Sanktion in eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und einem Tag umgewandelt, teilte das Gericht am 14.08.2017 mit.

Beschwerde gegen Beschluss angekündigt

Damit entsprachen die Richter einem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Hopp hatte die Tatvorwürfe zurückgewiesen. Sein Anwalt kündigte Beschwerde gegen den Beschluss des LG an.

Auslieferung nach Chile nicht möglich

Der Mediziner war 2011 in Chile wegen Beihilfe zu sexuellem Kindesmissbrauch in 16 Fällen verurteilt worden. Er war nach Deutschland geflüchtet, bevor seine Strafe in Chile rechtskräftig wurde, und lebt seit 2011 unbehelligt in Krefeld. Weil er als Deutscher nicht an Chile ausgeliefert werden darf, hatte der Oberste Gerichtshof Chiles 2014 beschlossen, die Vollstreckung der Strafe in Deutschland zu beantragen.

Rechte Hand des Sektenführers

Hopp soll die rechte Hand des 2010 gestorbenen Sektenführers Paul Schäfer gewesen sein, der 2006 wegen Kindesmissbrauchs in Chile zu 20 Jahren Haft verurteilt worden war. Schäfer starb 2010 im Gefängnis. Seine Sekte "Private Sociale Mission“ war Anfang der 1960er Jahre aus Siegburg bei Bonn ausgewandert. In der Colonia Dignidad, etwa 350 Kilometer südlich von Chiles Hauptstadt Santiago de Chile, wurden während der Militärdiktatur unter Augusto Pinochet politische Häftlinge gefoltert und ermordet.

Redaktion beck-aktuell, 16. August 2017 (dpa).